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Halt! Noch was!
Natürlich ist es besser, wenn die Einstellung der Unterhaltszahlungen in
gegenseitigem Einvernehmen geschieht. Das sollte - nein - MUSS auch
einschließlich des Grundes in einer notariell beglaubigten Urkunde
festgehalten werden. Ergebnis der DNA-Untersuchung ebenfalls beglaubigen
lassen und der Erklärung als Teil des Dokuments beifügen!
Ist die Exe dazu nicht bereit, MUSS dein LG sofort klagen! Er MUSS es tun,
auch wenn ihm das Kind leid tut. Denn es ist überhaupt nicht absehbar, was
sich aus dieser Zahlungsverpflichtung entwickeln kann.
Stelle dir vor, aus dem Jungen wird (unter dem Einfluss der Mutter?) ein
Taugenichts, der seinen "sozialen" Vater nicht sehen will, aber dessen Geld
sehr schätzt?!
Alles schon vorgekommen, wäre nicht das erste Mal.
Herzliche Grüße
Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel. 07127/56702
Die meisten deutschen Familienrichter sind gottbegnadete Artisten: Sie
führen das Kindeswohl im Munde und treten es zugleich mit Füßen.
Hallo zusammen,
nach längerer Zeit mal wieder Fragen von mir an euch
Mein Freund zweifelt daran, der Vater seines 5 Jährigen Sohnes zu sein. Und
aus diesem Grund möchte er einen Test machen, sie ist einverstanden und das
Ergebnis wird bald eintreffen. Aber wie sieht es rechtlich aus? Er möchte
dann def. keinen Unterhalt für den Kleinen zahlen, sondern ein Konto
anlegen, auf das er dann den Betrag jeden Monat überweist. Denn so ist
sichergestellt, dass die Mutter das Geld nicht in die Finger bekommt und für
SICH ausgibt, er aber dennoch das Kind unterstützt. DAs Geld wird dann für
Besorgungen ausgegeben oder er bekommt den kompletten Betrag, wenn er 18
ist, wie auch immer. Aber wie ist der Fall, wenn er tatsächlich nicht der
Vater ist? Da das Kind 5 Jahre alt ist und ich meine, gelesen zu haben, dass
ein Vater zahlen muss, wenn er das Kind mehr als 2 Jahre als sein eigenes
akzeptiert hat...Oder wäre das nur dann der Fall, wenn die SCheidung schon
durch wäre?
Eine andere Sache ist etwas, das wieder das gleiche Kind betrifft. Die
Kindsmutter setzt das Kind wirklich psychischer Grausamkeit (in meinen
Augen) aus. An diesem WE habe ich seine beiden Kinder kennengelernt (die
Kleine 3, der Große 5), wir mochten uns auf Anhieb und der KLeine würde mich
gerne ganz bald wiedersehen. Auf der rückfahrt hat er dann meinem Freund
(seinem Vater) erzählt, dass seine Mutter gesagt hat, dass er niemals nie
mit mir sprechen dürfe (sie sagte "mit der Nutte"...und das gegenüber einem
5 Jährigen) , da sie ihn sonst nicht mehr lieb hat und er nicht mehr nach
Hause dürfe....Der arme Kerl muss sich demnach das Ganze WE bei jedem Wort
überlegt haben, ob er mit mir spricht, oder nicht..Grausam. Kann man dagegen
nichts machen? Sieht das Jugendamt immer tatenlos zu? Was muss passieren,
dass wir eine gerechte Chance auf das Aufenthaltsrecht bekämen (wenn er denn
der leibliche VAter ist, ich zweifel eigentlich nicht daran, aber es käme
auch ihr Schwager in Fra
ge....)
Ich hoffe, das Ganze ist nicht zu kompliziert, vielleicht habt ihr den ein
oder anderen Rat für mich?
Liebe Grüße
Sharon