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Ingrid, Ingrid,
ich fasses nich. Was du für Schlichen kennst ... das lässt mich schaudern!
Aber Recht haste trotzdem.
Herzliche Grüße
Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel. 07127/56702
Die meisten deutschen Familienrichter sind gottbegnadete Artisten: Sie
führen das Kindeswohl im Munde und treten es zugleich mit Füßen.
Hallo Sharon und Hartmut,
sollte es sich herausstellen, dass er nicht der leibliche Vater des
Jungen ist, muss er wahrscheinlich, sozusagen auf jeden Fall, klagen.
Ich bin nicht so richtig überzeugt davon, dass eine notarielle Urkunde
die bescheinigt dass er nicht der Vater ist, wirklich die Rechtskraft
hat, wir eine gerichtliche Vaterschaftsanfechtung.
Ich kenne einen Fall, ging vor einiger Zeit durchs Fernsehen, da wissen
Jugendamt, Mutter und Kind dass er nicht der biologische Vater ist. Weil
aber für die Vaterschaftsanfechtung die zwei Jahre Frist versehentlich
versäumt wurden, muss der Mann bezahlen, bis das Kind keinen Bedarf mehr
hat. Wenn das Kind ohne eigenes Verschulden, z. B. durch eine Krankheit,
keine eigene Erwerbstätigkeit nachgehen kann oder zum Pflegefall wird,
kann der Mann bezahlen bis an sein Lebensende.
Außerdem hat er einen Erben, den er vielleicht gar nicht mehr haben
will.
Ich würde auf Nummer sicher gehen und eine gerichtliche
Vaterschaftsanfechtungsklage machen, sobald das negative Ergebnis des
Tests vorliegt. Gericht wird noch einmal einen „beaufsichtigten“ Test
anordnen, aber das ist langfristig gesehen billiger als zahlen, wo man
eh nicht muss.
War der Vater übrigens dabei als die Probe beim Kind genommen wurde?
Sonst könnte auch eine Probe der Tochter unter dem Namen des Jungen
eingeschickt werden.
Gruß
Ingrid