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Hallo suessstueck,
leider kann ich dir da jetzt grade nicht helfen, aber nur so ein
allgemeiner Gedanke zu deinem Thema:
Ginge es nicht den Trennungsunterhalt zeitlich zu begrenzen?
Ich meine, wenn er zeitlich, z.B. auf 1 Jahr begrenzt wäre, danach in
jedem Fall neu verhandelt werden müsste, dann hätte Exe doch kein
Interesse mehr das Scheidungsverfahren zu blockieren.
Hach eine Idee habe ich doch noch:
Könnte deines Liebsten Anwalt nicht einen Antrag auf Ablösung der
anderen Teile von der eigentlichen Scheidung beantragen? Dann steigen
zwar die Gebühren, da mehrere Verfahren, jedoch kann die Scheidung
schneller durchgehen.
Alles wo die Exe streiten will ablösen!
Weiterhin wegen Umgang:
Warum nicht umgehend einen Antrag auf Einstweilige Verfügung stellen,
zwecks herstellung eines akzeptablen Umganges.
Weiterhin:
Ich weiss nicht wie das heisst, aber es muss doch etwas wie fehlendes
rechtliches Gehör sein oder Verfahrensverschleppung ... aus diesem Grund
und da die Ex ja nun lange genug Zeit hatte ihr weiteres Leben
vorzubereiten doch noch Antrag auf Minderung des Trennungsunterhaltes.
Angesichts der langen Verfahrensdauer.
Könnte man nicht irgendetwas im Sinne einer besonderen Dringlichkeit
konstruieren? Immerhin ist da eine neue Familie.
Wie ist das, habt ihr in der Zwischenzeit auch Nachwuchs, oder ist etwas
unterwegs?
In dem Falle würde ich da ggf. auch den Weg der Einstweiligen Verfügung
gehen.
Im übrigen:
Auf Ingrid warten ...
und auch noch Anwalt fragen
Gruß und viel Glück,
Torsten
suessstueck schrieb: