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Hallo
und danke schonmal für Deine Antwort.
Befristung war bereits beantragt und ist von der Richterin abgelehnt worden, ebenso die Abtrennung vom Verfahren. Begründung: keine außergewöhnlich lange Dauer bisher.
Umgangsregelung gerichtlich würde uns wahrscheinlich auch nicht helfen, wir haben ein Exemplar von Exe die sich total im Recht fühlt. Sie ist dann entweder nicht da, einfach nicht erreichbar oder die fängt bei der Übergabe zu schreib und zu streiten an. Wohlwissend, dass das Kind dann Angst bekommt und anfängt zu heulen und nicht mehr mit will. Es fallen dann Sätze wie "wenn Du mitgehst ist Mama ganz allein oder traurig" und schon kann mein LG wieder fahren.
Daher ist unsere Hoffnung, dass wenn das Geld nicht mehr so übermäßig reichlich fließen würde und sie wieder arbeiten müsste, sie darauf angewiesen wäre, dass er wie früher Teile der Kinderbetreuung wie Bringen, Abholen etc. übernimmt. Das wird aber nichts, solange sie diesen hohen Trennungsunterhalt bekommt.
Sie sagt meinem LG lächselnd ins Gesicht "da nehm ich mir doch ne Tagesmutter bevor ich Dich frage, Geld genug hab ich ja"
Gruß
´stueck