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Hallöchen,
das alles läuft seit Anfang 2006. Wurde damals gleich der
Scheidungsantrag gestellt? Wenn ja, liegt für meine Begriffe ein klarer
Fall von Prozessverschleppung vor. Nur kenne ich bislang noch keinen
Fall, in dem ein/e RichterIN dafür hätte geradestehen müssen. Die finden
hunderttausend Gründe, weshalb die Sache so lange dauert. Und das,
obwohl Deutschland weltweit über die höchste Richterdichte verfügt. So
haben eben weiterhin die Opfer die Folgen zu tragen. Schließlich
verteilen Richter fremdes Geld und nicht das eigene.
Dennoch würde ich zumindest einen Befangenheitsantrag stellen. Das könnt
ihr selber machen. Anwälte gehen da aus nachvollziehbaren Gründen nicht
gerne ran. Wichtig ist natürlich die Begründung, aber dazu sollte man
Genaueres wissen, nicht zuletzt über die Zeitabläufe.
LG
Hartmut
suessstueck schrieb: