Beitrag 37 von 741 (5%) | Anfang zurück weiter Ende |
|
Hi,
wenn das schon absehbar ist, kann dann der Anwalt nicht schon etwas
vorbereiten?
Ich meine, wenn dein Liebster auf Jobsuche geht, sobald das definitiv
ist und auch entsprechende Schreiben vom Arbeitgeber hat, SOFORT die
geforderte Anzahl an Bewerbungen vorlegt und die Exe frühzeitig genug
von dem voraussichtlichen Ausbleiben der Zahlung unterrichtet,
dann sehe ich naiv wie ich bin,
durchaus die Möglichkeit quasi nahtlos zu kürzen, denn das Geld ist ja
nicht da.
Wäre ich in der Situation und könnte ich das so vorbereite, da ja
absehbar, dann würde ich auch eine einstweilige Verfügung wegen
Unterhaltsabänderung vorbereiten und wenn ich fiktiv gerechnet würde
oder ähnliches - die ganze Palette - Sofort alle Instanzen ausschöpfen.
Es kann nur verteilt werden, was da ist!!! Energieerhaltungssatz!!! Eine
Familie generiert nicht Einkommen per Definition eines Richters.
Überlegt euch mal wo es für euch hingehen soll.
Möchte jedenfalls nicht in eurer Haut stecken.
Grüssle Torsten
suessstueck schrieb: