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Hallo Thorsten,
danke für Deine Anteilnahme. Die georderte Anzahl von Bewerbungen ist eine schwierige Größe. Von den Firmen die in der Größenordnung in Frage kommen gibt es nur eine Hand voll in NRW, alle anderen Bewerbungen würden automatisch auf eine Halbierung des Gehaltes herauslaufen.
Ist wirklich, da ählich einer Geschäftsführerpostition, ziemlich kompliziert. UNd wie gesagt, noch nichts spruchreif, nur angekündigt, die Frage ist aber ob es überhaupt wurchgesetzt wird. Wenn wir nicht diesen Betrag im Nacken hätten wäre es auch gar keine Frage, dann sieht man halt was kommt und lebt sparsam. Aber so...daher unser Interesse an eine baldigen Regelung des nachehelichen Unterhaltes um wenigstens zu wissen, mit was wir planen müssen.
Was ich auch noch total toll finde ist, dass im Urteil des BGH allgemein erwähnt wurde, dass eine Vollzeittätigkeit plus Betreuung von einem kleinen Kind evtl. zu einer Überbelastung für die Mutter führen würde. Über den Unterhalt an einem Gehalt zu partizipieren, dass bei 60 Wochenstunden verdient wird, scheint die Unterhaltsempfängerin jedoch nicht zu überlasten *ironieaus*
Wir wären über Erfahrungen von Unterhaltszahlern die den Job verloren haben aber schon einen Titel hatten weiter sehr interessiert. Was habt Ihr gemacht als Ihr wußtet, dass das alte Gehalt bald / jetzt nicht mehr zur Verfügung steht? Wir hätten auch die Chance uns evtl. Selbstständig zu machen, aber da fängt man in der Regel ja auch nicht im ersten Jahr mit riesigen Gewinnen an.
Gruß
´stueck