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Hallo Katrin,
wenn Euer gemeinsames Kind noch keine drei Jahre alt ist, ist der Vater
tatsächlich erst mal verpflichtet Dir Unterhalt zu bezahlen. Die andere
Seite ist, ob er zahlen kann. Es gibt Unterhaltsberechtigte die vor Dir
Anspruch auf Unterhalt haben. Das alles kann die Rechtspflegerin erst
mal nicht wissen. Also nicht nur sein Einkommen beim Gericht einreichen,
auch die Nachweise über seine Verpflichtungen, die da z. B. wären
Unterhalt, alte Schulden, Arbeitswegekosten usw. usw. Eine schöne
Aufstellung machen.
Deine Überprüfung der PKH gibt es alle paar (weiß jetzt nicht ob 2 oder
3) Jahre. Das ist ein ganz normaler Routinevorgang. Dabei spielt es
keine Rolle für welches Verfahren Du PKH bekommen hast.
Also erst mal keine Panik.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: lilli [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Montag, 8. August 2005 22:49
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kummerecke für
allgemeine Themen
Betreff: [SPAM?]: [Zweitfamilienforum] PKH Überprüfung
Hallo,
im September 2004 wurde ich geschieden und bekam für das
Scheidungsverfahren PKH bewilligt. Letzte Woche flatterte dann ein Brief
vom Amtsgericht ins Haus, in dem stand, das die Prozesskostenhilfe
überprüft werden soll und ich bitte alle Angaben mit beiliegendem
Formular einreichen soll. Ist ja alles kein Problem, dachte ich mir.
Heute bekam ich dann endlich die zuständige Rechtspflegerin (habe es
eine Woche mehrmals pro Tag vergeblich versucht) ans Telefon. Ich wollte
einfach nur wissen, ob ich alle Belege nochmal einreichen soll oder nur
die, die sich geändert haben.
Sie fragte dann was sich geändert hat, ich sagte daraufhin, das ich
nicht mehr arbeitslos bin sondern Erziehungsgeld und einen Minijob habe
und das ein Kind dazugekommen ist. Sie sagte mir am Telefon, das wenn
ich mit dem Kindesvater zusammen lebe, dieser auch seine Einkünfte offen
legen muß, da er mir ja gegenüber unterhaltspflichtig ist, denn weil wir
ein gemeinsames Kind haben, muß er finanziell für mich aufkommen, da ich
ja aus diesem Grund auch nicht arbeiten kann.
Hm ... er kommt ja finanziell nicht für mich auf, wir teilen uns alle
Kosten (wie Miete, Essen, Rechnungen etc.)
Da wird mein LG jetzt herangezogen um meine Scheidung zu bezahlen ???
Ich meine, Unterhalt steht mir ja keiner zu ... es kommen ja erst die
Nochehefrau und die Kinder in der Berechnung, dann bleibt groß nix mehr
übrig.
So richtig verstehe ich das jetzt nicht, muß ich ganz ehrlich gestehen.
Ich habe heute erstmal um eine Fristverlängerung gebeten und mir einen
Termin bei meinem Anwalt geben lassen.
Grüsse
Katrin
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