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Hallo,
mit meinem Ex-Mann hatte ich auch nur einen Anwalt. Wir hatten einfach keine Lust, jeder für sich so hohe Scheidungskosten zu tragen. Also habe ich einen Anwalt gesucht mit den Worten: Wir wollen zusammen nur einen und alles (Geld, Schriftverkehr und Zeit) so knapp wie möglich halten. Ein Anwalt war dann auch bereit.
ABER schon mit dem Hinweis - wie Ingrid ihn erwähnte - , er würde nur den Antragsteller vertreten, er dürfe nicht für beide arbeiten. Er würde zwar alle Schriftsachen in Kopie an meinen damaligen Mann schicken, aber sollte es unerwartet doch zu Streitereien kommen, sei er ganz klar nur für mich zuständig. Und sollten Geldsachen vor Gericht zu klären sein, für die es gesetzliche Regelungen gäbe, müsse ein weiterer Anwalt hinzugeholt werden.
Also haben wir ganz sachlich all die Teilungsgeschichten für uns selbst geklärt (zum Glück waren nur Materielles zu klären), so daß jeder Dinge zum Schluß mit insgesamt ungefähr dem gleichen Wert "mitnahm" wie der andere. Für den gegenseitigen Verzicht auf Versorgungsausgleich oder nacheheliche Sorgepflicht (für die es wohl Gesetzesvorlagen gibt) hat der Anwalt dann während der Scheidungsverhandlung einen anderen Anwalt vom Flur rein in die Verhandlung geholt. Der mußte dann nur eine Unterschrift auf seiten meines Ex-Mannes erteilen (da es ein Fußball-Kumpel von unserem Anwalt war, hat er dies umsonst getan, üblich seien sonst wohl Preise für solch eine schnelle Unterschrift zwischen 50 und 1000 Euro).
Die Rechnung für die Anwaltskosten sandte der Anwalt dann an mich, da ich die Antragstellerin war. Wie wir die Rechnung aufteilten, war ihm egal. Wir haben sie jeder hälftig gezahlt. Da es eine hohe Summe ist, sollte für diesen Schritt schon noch gutes Vertrauen zwischen den Noch-Eheleuten herrschen, sonst sieht man als Antragsteller plötzlich ganz alt aus...
Alles in allem hat die Scheidung vom Einreichen derselben bis zum Urteil ziemlich genau auf den Tag ein ganzes Jahr gedauert. Der Hauptverzögerer war aber weder das Gericht, noch irgendein Papierkram zwischen Anwalt, Gericht und uns, sondern die BfA! Die Papiere sind für den Versorgungsausgleich wichtig (auch wenn man drauf verzichten will, müssen sie vorliegen). An diese Behörde hatten wir im Vorfeld gar nicht gedacht und uns auch noch nie um den Stand der Dinge dort gekümmert. So stellte sich erst nach Antragstellung heraus, daß unser Arbeitsleben nicht lückenlos nachweisbar bei dieser Behörde vorlag. Wir bekamen dann immer kleckerweise Post, es fehle noch der Nachweis für unsere Tätigkeiten für den und den Zeitraum, dann Bescheinigungen für die Schulausbildung und irgendwelche komischen Nachweise über Praktika während des Studiums, die wir einfach nicht mehr auftreiben konnten. Nach zigmaligem Hin und Her wurde uns dann die Weitersuche erlassen mit den Worten: Ja, wenn wir da nichts mehr finden, dann werden sie es wohl so glauben müssen brrrrr.
Als die Scheidung rum war, waren wir noch gemeinsam frühstücken. Mit einem komischen Gefühl zwar, aber irgendwie besser, als mit eben diesem komischen Gefühl allein zur Tagesordnung überzugehen.
Ach ja... wie einfach könnte es doch alles sein, wenn beide Seiten es schaffen, sachlich an eine Scheidung heranzugehen, die Emotionen im Zaum zu halten... Im Moment erlebe ich nämlich auch genau das Gegenteil von dem. Bei meinem LG geht jetzt alles schon knappe 5 Jahre... Man könnte meinen, dieser Rosenkrieg gehört zum Leben dazu, und man könnte sich fast daran gewöhnen. :-(
Gruß,
Kooka