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Hallo Sharon,
meine Scheidung ist, glaube ich, ein Musterbeispiel für eine gütliche und zügige Scheidung... Wobei ich dazu sagen muß, dass wir beide keine Kinder haben (dafür könnte ich jetzt zwei „haben“, wenn die demnächst-Ex von meinem LG uns nicht so enorme Schwierigkeiten machen würde...) und beide voll berufstätig sind mit jeweils gutem, fast gleichen Einkommen.
Ich habe mich im Juni 2003 von meinem Mann getrennt, allerdings absolut einvernehmlich. Er wollte genauso wie ich eine schnellstmögliche auch rechtliche Trennung sprich Scheidung, so dass wir als erstes nur einen Anwalt eingeschaltet haben. Das Mandat habe ich erteilt, er war rein juristisch „nicht anwaltlich vertreten“. Dann haben wir uns über den nachehelichen Unterhalt geeinigt (gegenseitiger Verzicht) und über den Zugewinnausgleich (wir haben einfach alles Geldvermögen + das Depot halbe-halbe aufgeteilt) sowie den Hausrat (jeder hat das behalten, was er gern wollte, wobei er mir fast alles gelassen hat – er wollte für sich einen richtigen Neuanfang). Über diese Einigung hat der Anwalt uns eine sog. „Scheidungsfolgenvereinbarung“ erstellt, die wir vor der Scheidung unterschrieben haben. Wobei ich mir ziemlich sicher bin, dass man, wenn es Kinder gibt, den Kindesunterhalt nicht vorab regeln kann, ich glaube, das macht das letztlich das Gericht (aber das weiß Ingrid sicher besser).
Weil wir beide so schnell wie möglich die Scheidung wollten, hat uns der Anwalt empfohlen, nicht auf den Versorgungsausgleich zu verzichten, da das damit verbundene Prozedere eine Scheidung in die Länge ziehen kann. Der Grund: wenn sich durch den Verzicht auf den Versorgungsausgleich eine Partei deutlich schlechter stellen würde, dann muß dieser Partei bis zu 1 Jahr Bedenkzeit eingeräumt werden, bis die Scheidung endgültig ausgesprochen werden kann, weil es sich um eine so weitreichende Entscheidung handelt (kann z.B. so sein, wenn der Mann voll gearbeitet hat, die Frau Hausfrau war und somit einen Anspruch auf relativ „viel“ Ausgleich zu seinen Lasten hätte). Bemessungsgrundlage für den Versorgungsausgleich ist allerdings nur die Ehezeit! Nicht vergessen!
Unser Anwalt hat dann die Scheidung im Oktober 2003 beantragt und nach Abstimmung mit uns erklärt, wir hätten uns bereits im Februar 2003 getrennt (ähm, war um starke 4 Monate „vorverlegt“, aber wir waren uns ja einig...). Der Anwalt hatte richtig vorausgesehen, dass das Gericht den Antrag zu diesem Zeitpunkt bereits annehmen würde (zuuuu knapp nach einer Trennung nehmen Gerichte nur im absoluten Härtefall die Anträge an) und die Verhandlung sowieso dann wegen chronischer Arbeitsüberlastung der Gerichte (phhhh...) frühestens für Februar 2004 angesetzt werden würde, und im Februar 2004 wäre dann auch unser Trennungsjahr um. Der Termin war dann schlußendlich Anfang April 2004. Im Termin haben wir erklärt, dass nachehelicher Unterhalt und Zugewinnausgleich bereits vorab geklärt worden waren und wurden dann prompt für geschieden erklärt. Das Urteil wurde uns Anfang Mai 2004 zugestellt, und weitere vier Wochen später, im Juni 2004, war es rechtskräftig (man hat nach Erhalt des Urteils nochmal vier Wochen Zeit, ggfs. Einspruch einzulegen).
Alles in allem hat die Scheidung also ein gutes Jahr gedauert, und ich glaube, das war sehr schnell.
Ich wünsche Dir und Deinem LG viel, viel Glück und kann Hartmut Schewe nur beipflichten, wenn er Dir empfiehlt, soviel wie möglich vorab einvernehmlich zu regeln – wenn man nicht mehr mit der Ex reden kann, wird’s schwierig!
Liebe Grüße,
Kleine Krabbe