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Hallo Sharon,
das Verzichten auf die Rentenansprüche (Versorgungsausgleich) kann unter
Umständen die Dauer der Scheidung verlängern. Die Richter lassen
trotzdem eine Rentenberechnung kommen und müssen dann prüfen, ob der
Verzicht nicht wider den guten Sitten und somit unwirksam ist.
Bei meinem Mann lief die Scheidung (stark gerafft) so: Trennung Juni
1994, Scheidung von der Ex eingereicht Febr. 1995, Scheidung wurde
rechtskräftig März 2001, Hausrat und Vermögen ist immer noch nicht
geklärt.
Laß Dich aber hiervon nicht frusten, mein Mann war auf den Weg in
Guiness-Buch eingetragen zu werden.
Grüßle
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Sharon [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Donnerstag, 28. Juli 2005 21:06
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kummerecke für
allgemeine Themen
Betreff: [Zweitfamilienforum] Scheidung - wie lange dauert es im
"Normalfall"
Hallo zusammen
und mal wieder ich
Wie lange dauert es nach Einreichung der Scheidung in der Regel (wenn
man das so sagen kann), bis sie vollzogen wird? die EX meines LG
verzichtet auf den Unterhalt sowie auf die Rentenansprüche, sie erhält
den Kindesunterhalt. Alles in allem sollte man meinen, es sei eine
"einfache" Scheidung..
Danke für eure Hilfe
Viele Grüße aus dem sonnigen München
Sharon
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