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Hallo Sharon,
es muss erst das Trennungsjahr abgewartet werden, vorher ist eine Scheidung
nicht möglich. Den Antrag kann man meines Wissens auch früher stellen, so
habe ich es jedenfalls gemacht, wenn ich mich nicht irre. Ist schon ewig
her, interessiert mich alles schon lange nicht mehr.
Ganz DRINGENDE TIPPS, wenn es bei der gütlichen Trennung bleiben soll:
- LG und dessen Bald-Exe sollen GEMEINSAME REGELUNGEN vereinbaren, solange
sie noch miteinander reden können.
- mit diesen Regelungen zu EINEM ANWALT gehen, keinen zweiten hinzuziehen,
das ist der sicherste Weg in den Rosenkrieg. Dann können die beiden nicht
mehr miteinander reden, was sie der Kinder wegen aber noch auf viele Jahre
hin tun sollten.
- Der Anwalt überprüft diese gem. Vereinbarung und legt sie juristisch
einwandfrei ausgestaltet als gemeinsame Vereinbarung dem Gericht vor.
- zugleich bittet er um einen möglichst frühen Gerichtstermin.
Es gibt Anwälte, die lehnen es ab, beide Parteien zu vertreten, was im
Streitfall auch nicht möglich ist. Aber dazu muss es erst mal kommen, und
beide wollen das ja verhindern. Deshalb sofort die Finger weg von solchen
Anwälten, die denken nur noch in Streitkategorien, weil sie nie etwas
anderes kennengelernt haben.
Am Besten dein LG und dessen baldige Exe suchen anhand des Telefonbuchs
gemeinsam einen Anwalt aus. Vielleicht wendet er sich an den nächsten
VAfK-Ortsverein, der hat da vielleicht Tipps für geeignete Anwälte, die
saubere, für beide Seiten tragfähige, weder die Eine bevorteilende, noch die
Andere benachteiligende Lösungen finden.
Solche Lösungen sind aber absolut notwendig, damit beide Eltern im Interesse
der Kinder noch miteinander auskommen.
In welcher Gegend wohnt ihr denn? Im Raum Stuttgart gibt es eine Anwältin,
die ich sehr gut kenne und die von allen, die an sie weiterverwiesen wurden,
in höchsten Tönen gelobt wird. Im Raum Frankfurt kenne ich einen, dem ich
jederzeit zutraue, sich aus Überzeugung für eine gütliche Einigung
einzusetzen.
Beide sind in unterschiedlicher Weise selber betroffen.
Richter haben es sehr gerne, wenn ihnen fertige, juristisch einwandfreie
Regelungen vorgelegt werden. Da müssen sie nicht entscheiden und haben keine
Arbeit. ;-)
Nutzt die Zeit, bevor irgendetwas aus dem Ruder läuft. Z. B. durch einen
zweiten Anwalt.
So ganz nebenbei. Ein Anwalt ist billiger als zwei. Und zwar erheblich.
Herzliche Grüße
Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel. 07127/56702
Die meisten deutschen Familienrichter sind gottbegnadete Artisten: Sie
führen das Kindeswohl im Munde und treten es zugleich mit Füßen.
Hallo zusammen
und mal wieder ich
Wie lange dauert es nach Einreichung der Scheidung in der Regel (wenn man
das so sagen kann), bis sie vollzogen wird? die EX meines LG verzichtet auf
den Unterhalt sowie auf die Rentenansprüche, sie erhält den Kindesunterhalt.
Alles in allem sollte man meinen, es sei eine "einfache" Scheidung..
Danke für eure Hilfe
Viele Grüße aus dem sonnigen München
Sharon