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Tach Ingrid,
das ist sicher auch ein moralisches Problem. Genau deshalb sollte man sich
ja kundig machen. Ein seriöser Anwalt wird entweder das Mandat niederlegen
oder die "Gegenseite" darüber informieren, wenn er in Konflikte gerät.
Deshalb darf man sich natürlich nicht an einen Hinterhofanwalt wenden, weil
der u. U. von der schieren Not getrieben wird, sich an jedem Mandat
festzukrallen.
Außerdem wird es ja wohl jeder merken, wenn die ursprünglich gemeinsam
getroffenen Vereinbarungen immer mehr verwässert werden.
Über die rechtliche Lage werde ich mich mal bei meiner Anwältin kundig
machen.
Aber selbstverständlich besteht immer die Gefahr, von Anwälten im Stich
gelassen oder gelinkt zu werden. Das kenne ich auch.
Herzliche Grüße
Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel. 07127/56702
Die meisten deutschen Familienrichter sind gottbegnadete Artisten: Sie
führen das Kindeswohl im Munde und treten es zugleich mit Füßen.
Hallo Hartmut,
aber der EINE Anwalt vertritt auch nur EINEN Kunden. Wer den Anwalt
„bestellt“ der ist der Mandant und nur diesen MUSS der Anwalt beraten.
Den anderen Kunden kann er ohne Folgen und standesrechtliche Probleme
linken – ist völlig legal.
Gruß
Ingrid