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Tachchen "Kleine Krabbe",
deine Schilderung habe ich zum einen mit großer Freude, zum anderen mit
Wehmut gelesen.
Mit Freude, da Euer Fall zeigt, was alles möglich ist wenn vernünftige
Menschen eine für beide/alle tragfähige Lösung suchen und finden können,
wenn sie nur wollen.
Mit Wehmut gleich aus zwei Gründen:
Zum Einen, da so viele sich von negativen Emotionen leiten lassen und damit
nur unnötig Streit vom Zaun brechen, der allen schadet.
Zum Anderen, dass die meisten Richter und Jugendämter die ihnen zur
Verfügung stehenden Mittel nicht nutzen, um solch vernünftige Lösungen zu
erzielen.
Cochem ist leider nicht überall.
Dennoch macht deine Schilderung Mut.
Liebe Grüße
Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel. 07127/56702
Die meisten deutschen Familienrichter sind gottbegnadete Artisten: Sie
führen das Kindeswohl im Munde und treten es zugleich mit Füßen.
Hallo Sharon,
meine Scheidung ist, glaube ich, ein Musterbeispiel für eine gütliche und
zügige Scheidung... Wobei ich dazu sagen muß, dass wir beide keine Kinder
haben (dafür könnte ich jetzt zwei „haben“, wenn die demnächst-Ex von meinem
LG uns nicht so enorme Schwierigkeiten machen würde...) und beide voll
berufstätig sind mit jeweils gutem, fast gleichen Einkommen.
Ich habe mich im Juni 2003 von meinem Mann getrennt, allerdings absolut
einvernehmlich. Er wollte genauso wie ich eine schnellstmögliche auch
rechtliche Trennung sprich Scheidung, so dass wir als erstes nur einen
Anwalt eingeschaltet haben. Das Mandat habe ich erteilt, er war rein
juristisch „nicht anwaltlich vertreten“. Dann haben wir uns über den
nachehelichen Unterhalt geeinigt (gegenseitiger Verzicht) und über den
Zugewinnausgleich (wir haben einfach alles Geldvermögen + das Depot
halbe-halbe aufgeteilt) sowie den Hausrat (jeder hat das behalten, was er
gern wollte, wobei er mir fast alles gelassen hat – er wollte für sich einen
richtigen Neuanfang). Über diese Einigung hat der Anwalt uns eine sog.
„Scheidungsfolgenvereinbarung“ erstellt, die wir vor der Scheidung
unterschrieben haben. Wobei ich mir ziemlich sicher bin, dass man, wenn es
Kinder gibt, den Kindesunterhalt nicht vorab regeln kann, ich glaube, das
macht das letztlich das Gericht (aber das weiß Ingrid sicher b
esser).
Weil wir beide so schnell wie möglich die Scheidung wollten, hat uns der
Anwalt empfohlen, nicht auf den Versorgungsausgleich zu verzichten, da das
damit verbundene Prozedere eine Scheidung in die Länge ziehen kann. Der
Grund: wenn sich durch den Verzicht auf den Versorgungsausgleich eine Partei
deutlich schlechter stellen würde, dann muß dieser Partei bis zu 1 Jahr
Bedenkzeit eingeräumt werden, bis die Scheidung endgültig ausgesprochen
werden kann, weil es sich um eine so weitreichende Entscheidung handelt
(kann z.B. so sein, wenn der Mann voll gearbeitet hat, die Frau Hausfrau war
und somit einen Anspruch auf relativ „viel“ Ausgleich zu seinen Lasten
hätte). Bemessungsgrundlage für den Versorgungsausgleich ist allerdings nur
die Ehezeit! Nicht vergessen!
Unser Anwalt hat dann die Scheidung im Oktober 2003 beantragt und nach
Abstimmung mit uns erklärt, wir hätten uns bereits im Februar 2003 getrennt
(ähm, war um starke 4 Monate „vorverlegt“, aber wir waren uns ja einig...).
Der Anwalt hatte richtig vorausgesehen, dass das Gericht den Antrag zu
diesem Zeitpunkt bereits annehmen würde (zuuuu knapp nach einer Trennung
nehmen Gerichte nur im absoluten Härtefall die Anträge an) und die
Verhandlung sowieso dann wegen chronischer Arbeitsüberlastung der Gerichte
(phhhh...) frühestens für Februar 2004 angesetzt werden würde, und im
Februar 2004 wäre dann auch unser Trennungsjahr um. Der Termin war dann
schlußendlich Anfang April 2004. Im Termin haben wir erklärt, dass
nachehelicher Unterhalt und Zugewinnausgleich bereits vorab geklärt worden
waren und wurden dann prompt für geschieden erklärt. Das Urteil wurde uns
Anfang Mai 2004 zugestellt, und weitere vier Wochen später, im Juni 2004,
war es rechtskräftig (man hat nach Erhalt des Urt
eils nochmal vier Wochen Zeit, ggfs. Einspruch einzulegen).
Alles in allem hat die Scheidung also ein gutes Jahr gedauert, und ich
glaube, das war sehr schnell.
Ich wünsche Dir und Deinem LG viel, viel Glück und kann Hartmut Schewe nur
beipflichten, wenn er Dir empfiehlt, soviel wie möglich vorab einvernehmlich
zu regeln – wenn man nicht mehr mit der Ex reden kann, wird’s schwierig!
Liebe Grüße,
Kleine Krabbe