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Hallo alle,
jetzt hat es uns auch erwischt. Seit Jahren ist der Sohn meines Lebensgefährten jedes Wochenende bei uns (war so zwischen den Eltern ausgemacht) und oft haben wir ihn auch betreut, wenn die Mutter mal ein paar Tage Urlaub haben wollte, krank war oder der Junge krank war und sie arbeiten wollte. Sehr oft hat die Mutter auch kurzfristig angerufen und gebeten dass der Vater den Sohn beim Kindergarten abholt, wenn sie "es nicht schafft". Noch im Februar war der Junge im Schnitt zusätzlich zu eineinhalb Tagen am Wochenende zwei Nachmittage die Woche bei uns, also eigentlich hälftige Betreuung.
Jetzt gab es Meinungsverschiedenheiten in Erziehungsfragen (habe ich neulich hier irgendwo geschildert), mein Lebensgefährte hat alle Stellen eingeschaltet die ihm in den Sinn kamen (Arzt, Jugendamt, Kindergarten). Die erste Reaktion der Mutter war, dass sie meinem Lebensgefährten das Betreten der Wohnung untersagt, so dass er auf der Straße auf/mit seinem Sohn warten muss (was für eine Strafe... und vor allem für wen?!). Nun haben wir erfahren, dass sie direkt vor ihrem Urlaub ihrer Anwältin den Auftrag gegeben hat einen Antrag im laufenden Scheidungsverfahren zum Thema Umgang zu stellen. Es kann sich ja nur um eine Einschränkung des Umgangs handeln, vermutlich mit der Begründung, dass die Verhaltensprobleme des Kindes vom Umgang mit dem Vater herrühren.
Es ist so zum Kotzen. Ich habe immer gehofft dass es im Lauf der Zeit alles entspannter und vernünftiger werden wird, und es wird im Gegenteil immer schlimmer. Mein Lebensgefährte hat es sich nicht verkneifen können seiner erwachsenen Tochter davon zu erzählen, die heute bei uns zu Besuch war, und sie war am Rande der Tränen und fassungslos, was ihre Mutter da macht.
Weiss jemand wie die Chancen der Mutter sind, wenn sie (nur mal angenommen, wir wissen ja noch nichts Genaues)eine Reduzierung des Umgangs auf den "Standard-Umgang" beantragt, also jedes zweite Wochenende? Für einen kompletten Ausschluss sehe ich keine Chancen, da es dafür definitiv keine Begründung gibt.
Würde der Jugendamtsmitarbeiter, mit dem mein Lebensgefährte schon gesprochen hat vor Gericht eine Stellungnahme abgeben oder würde das Gericht jemanden nehmen der noch keinen der Beteiligten kennt?
Hat ein Gegenantrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht Aussicht auf Erfolg, wenn das Jugendamt das befürwortet und durch das Verhalten der Mutter dokumentiert ist dass sie das Kind als Machtmittel missbraucht?