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Die Umgangspflegerin hat nach ihrem Gespräch mit den Kindern meines LG nun in ihrem Bericht an das Gericht ein Gutachten zur Überprüfung der Erziehungsfähigkeit der KM gefordert.
Der Richter hat nun postwendend eine Gutachterin bestellt, die Fragestellung war allerdings etwas "befremdlich", und zwar (mit meinen Worten), ob der Umgang mit dem Vater dem Kindeswohl entspricht.
Kein Wort von Erziehungsfähigkeit der Mutter o.ä.
Nun meine Frage an euch: Wißt ihr, welche Konsequenzen aus diesem Gutachten überhaupt gezogen werden können? Ist diese Formulierung üblich? Bezweckt sie was bestimmtes?
Danke schonmal für eure Antworten, Gruß, Schildi