Beitrag 14 von 428 (3%) | Anfang zurück weiter Ende |
|
Hallo Schildi,
Dein Gefühl trügt Dich (nach meiner Einschätzung) nicht. Die Fragestellung
an den Gutachter halte ich suggestiv und widerspricht vermutlich auch der
herrschenden Rechtslage.
Ich kenne jemand, der Dir am Telefon aber bessere Informationen geben und
vielleicht auch sagen kann, was Ihr gegen die Fragestellung unternehmen
könnt.
Aber nicht nur die Fragestellung kann zur Stolperfalle werden. Auch der
Gutachter selber. Bei uns gibt es dann dafür das Wort "Schlechtachter". Aber
evtl. gibt es schon Informationen über Eueren Gutachter.
Im Internet gibt es die WEB-Site www.gwg-gutachten.de . Dort auf den Link
"Freundeskreis" geben. Wenn es schon Erfahrungen mit Euerem Gutachter gibt,
erhältst Du eine Namensliste mit Mailadressen. Diese kannst Du dann
kontaktieren.
Auch die mir bekannte Person, kann Dir evtl. hilfreiche Tipps geben.
Eine weitere gute Adresse für Informationen ist www.vafk.de/forum.htm -
falls Du dort im Forum schreiben bzw. fragen willst, musst Du Dich dort im
Forum kostenlos registrieren. Das ist keine Vereinsmitgliedschaft.
Ihr seid jetzt in einer Phase des Kampfes, in dem Du hier im
Zweitfrauenforum alleine nicht mehr weiterkommst. Bei gwg-gutachten und im
VAfK-Forum findest Du wahrscheinlich die noch besseren Informationen und
Hilfen.
Die Kontaktmöglichkeit zu der mir bekannten Person (wirklich excellente
Fachkraft) erhältst Du, wenn Du mich kurz per Telefon ansprichst.
Gruß
Ingrid
_____
Von: Schildkröte [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Mittwoch, 25. Oktober 2006 21:06
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Umgangsrecht
Betreff: [Zweitfamilienforum] Formulierung Gutachten
Die Umgangspflegerin hat nach ihrem Gespräch mit den Kindern meines LG nun
in ihrem Bericht an das Gericht ein Gutachten zur Überprüfung der
Erziehungsfähigkeit der KM gefordert.
Der Richter hat nun postwendend eine Gutachterin bestellt, die Fragestellung
war allerdings etwas "befremdlich", und zwar (mit meinen Worten), ob der
Umgang mit dem Vater dem Kindeswohl entspricht.
Kein Wort von Erziehungsfähigkeit der Mutter o.ä.
Nun meine Frage an euch: Wißt ihr, welche Konsequenzen aus diesem Gutachten
überhaupt gezogen werden können? Ist diese Formulierung üblich? Bezweckt sie
was bestimmtes?
Danke schonmal für eure Antworten, Gruß, Schildi
____________________
Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de