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Hallo Ingrid,
danke für die Antwort! Auf dem Protokoll steht: "Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage schließen die Parteieln folgenden VERGLEICH:...", demnach also doch vollstreckbar? Haben für nächste nochmal einen Termin beim RA, um alle Möglichkeiten, die wir jetzt haben, durchzusprechen.
So wie er es uns erklärte, gibt es wohl die Möglichkeit, einen VERGLEICH mit "richterlicher Genehmigung" in einen BESCHLUSS umzuwandeln (wenn ich das richtig verstanden habe, ich frag' ihn aber nochmal). Aber das hatte unsere nette Richterin ja sowieso abgelehnt...
Schönen Abend noch
Gruß, secondwoman