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Hallo Michaela,
schick diesen Anwalt am besten gleich in die Wüste. Zum besseren Verständnis: bei einer Umgangsrechtssache verdient der Anwalt nicht die Welt. Der Streitwert ist gerade mal 3.000,-- Euro, davon bekommt ca. 10 bis 15 % (ganz grob geschätzt) als Honorar. Das reicht gerade mal um 2 größere Briefe zu schreiben. Bei einer Umgangsrechtssache werden es erfahrungsgemäß meist aber viele größere Briefe. Dieser RA versucht sich rauszureden, weil er das Ergebnis "viel Arbeit gabs und wenig Brot" vorraussieht. Macht aber bitte nicht den Fehler und unterschreibt eine Vereinbarung. Die Kosten würden Euch auffressen und ihr hättet Angst vor jeder Frage, Anruf oder gegnerischem Schriftsatz lesen. Alles kann er dann (unkontrollierbar) in Rechnung stellen. Ein möglicher Ausweg ist, dass ihr den Streitwert auf eine höhere Summe festsetzt. Der Anwalt (aber besser nicht dieser) sieht dann eine bessere Kostendeckung und für Euch bleiben die Kosten überschaubar.
Es gibt viele Väter, die nicht alle vierzehn Tage ihr Umgangsrecht ausüben können. Beispielsweise ein Vater der, sagen wir mal 600 km vom Kind entfernt wohnt. Die Umgangsregelung kann ja auch für den Vater angepaßt gemacht werden.
Ich kenne einen Fall, da gibt es für den Vater nur die Ferienregelungen.
Im Fall Deines Mannes würden eben die Ferienzeit und die Sommermonate herausfallen und die Umgänge könnten anderweitig häufiger sein.
Biene und Ingo hier im Forum überlegen z. Zt., ob sie für ihre Kinder (aus der jetzigen Beziehung) ein eigenes Umgangsrecht mit den älteren Halbgeschwistern einklagen. Die "Befruchtung" läuft schon, zu dritt wäre das evtl. noch besser zu machen.
Gruß
Ingrid
----- Original Message -----
From: Michaela1978
Sent: Saturday, June 05, 2004 7:40 PM
Subject: [Zweitfrauen-Forum] Kein Umgang möglich?!?!
Hallo,
wir haben den ersten Schritt vor Gericht wegen Umgangsrecht verloren und hätten gerne mit einem neuen Anwalt weiter gekämpft, aber der gibt uns keine Chance den Umgang durch zu bekommen solange mein Mann als Reisebusfahrer tätig ist, da er im Juni, JULi und August kaum zuhause ist. Der neue Anwalt hat gesagt, daß man es erst versuchen sollte, wenn mein Mann regelmäßige Umgangsbesuche wahrnehmen kann. Der Anwalt hat sich den Aktenordner durchgelesen und kann nicht fassen, wie die EXE sich so widersprechen kann und er sagt, daß das Kind eindeutig beeinflußt wurde(4 Jahre) und wird, und das man ohne sachverständige Hilfe das Umgangsrecht nicht aufbauen kann, echt klasse!!!! Pflichten hat mein Mann also, aber durch seinen Beruf keine Rechte, ich finde es eine Frechheit, denn den Unterhalt von 249 Euro nehmen sie mit Kußhand, außerdem hat er nichts bösartiges getan, was angeblich das Kindeswohl des Kindes(so steht es im Gutachten der Pschychologin) gefährden könnte. Nur weil so eine dumme, naive EX-Frau so einen Hass hat, müssen Tochter(9 Jahre) und Vater darunter leiden, da muß man auch noch so hinnehmen, was mich echt traurig macht. Unser Sohn wird seine Schwester wohl erst kennen lernen, wenn sie von alleine bei uns ankommt, denn mein Mann kann doch nicht sein Beruf aufgeben und von der SOzialhilfe leben, damit er das Kind sehen kann, oder??
Naja, ich wollte es auch nur kurz mitteilen.
Gruß
Michaela