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Gut Ingrid, du magst Recht haben - formaljuristisch! Dann war ich im Unrecht
- formaljuristisch. Aber was davon zu halten ist, schreibst du ja selber.
Dennoch halte ich den Weg einer Vermittlung wie vorgeschlagen für sinnvoller
- ZUERST!
"Allein_31" hat dann Zeugen, die seine aufrichtigen Bemühungen bezeugen
könnten. Wenn das mal einen Richter interessieren sollte.
Über eines sind wir sicher einer Meinung, nämlich darüber, dass jetzt alles
sehr schnell gehen muss.
Herzliche Grüße
Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702
Als ich 17 Jahre alt war, konnte ich die Dummheit meines Vaters kaum
ertragen. Als ich 20 war, staunte ich, wie viel der alte Mann in so kurzer
Zeit dazugelernt hatte
Mark Twain
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Ingrid [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 27. Januar 2006 10:10
An: Zweitfrauen, ZweitmXnner und Zweitfamilien - Umgangsrecht
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Umgangsrecht obwohl ich nicht der
leibliche Vater bin??
Hallo,
doch, theoretisch hast Du per Gesetz das Recht das Kind zu sehen:
§ 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen
(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn
dieser dem Wohl des Kindes dient.
(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das
Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre
Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel
anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher
Gemeinschaft zusammengelebt hat.
(3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt
entsprechend.
Mir ist aber bisher noch kein Urteil untergekommen, wo dieser Paragraf auch
wirklich umgesetzt wurde. Suche einen sehr guten Anwalt und versuche es
SOFORT einzuklagen, mit einstweiliger Anordnung.
In den meisten Urteilen, wurde das Umgangsrecht des „Stiefelternteiles“
abgelehnt, weil inzwischen eine Entfremdung eingetreten war, und dadurch der
Umgang dem Kind nicht mehr dienlich ist.
Ob es dann gelingt, möchte ich auch nicht drauf wetten.
Gruß
Ingrid