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Hallo Amanda,
sofort zu einem engagierten Anwalt gehen und eine einstweilige Anordnung auf
Durchsetzung des Umganges klagen und dabei Zwangsmaßnahmen beantragen. Die
Zwangsmaßnahmen z. B. in der Form von Tagessätzen. Tagessätze bedeutet, dass
sie je nach Einkommen zu einer Strafsumme pro Tag und zu einer bestimmten
Menge von Tagen verurteilt wird.
Beispiel: der Richter kann sagen, für einen nicht funktionierten Umgang
muss sie 10 Tagessätze a 5 Euro bezahlen. Zahlt sie diese Sätze nicht, weil
sie das Geld anderweitig verplant hat, geht sie für 10 Tage in den Bau. Für
jede 5 Euro die sie bezahlt hat, geht sie einen Tag weniger auf Staatskosten
essen. Die von mir jetzt angesetzten 5 Euro sind kein fester Satz. Verdient
sie mehr Geld, wird der Tagessatz höher. Der kann auch 1.000 Euro pro Tag
sein.
Trotzdem solltet Ihr vorab wissen, dass die Richter dieses Instrument der
„Umgangsförderung“ nicht sehr gerne einsetzen. Einige Fälle sind mir aber
bekannt, da durfte die Ex dann zahlen, in einem Fall ging sie sogar in den
Bau. Meist funktioniert spätestens nach dem ersten Zahltag der Umgang.
Es gäbe auch noch die Möglichkeit bei Gericht eine Vermittlung zu
beantragen. Halte ich bei harten Fällen für eine unnötige Zeitverzögerung.
Ob es bei Euch Sinn macht, kann ich nicht abschätzen.
Theoretisch gibt es auch noch die Möglichkeit, falls der Vater ehelich ist
oder als unehelicher das Sorgerecht hat, auf Übertragung des ABR zu klagen.
Es gibt tatsächlich einige Urteile, die einer uneinsichtigen boykottierenden
Mutter die Kinder wegnahm und zum Vater gab. Allerdings sind die Urteile
wirklich nicht allzu häufig zu finden.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Amanda [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Montag, 27. Februar 2006 23:26
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Umgangsrecht
Betreff: [Zweitfamilienforum] OLG Urteil und der Umgang klappt wieder
nicht!?
Hallo ich habe mal eine Frage,
Folgendes Problem, der PAS Artikel hier im Forum paßt bei uns wie die Faust
auf das Auge. Kurz zur Sache: Amtsgericht hat eine recht üppig bemessene
Umgangsregelung vorgesehen. KM war damit nicht einverstanden (die Kinder
wollten dies nicht) Diese Umgangsregelung fanden bedingt durch die Weigerung
der Kinder nie wirklich in der vorgesehenen Form statt. KM ist dann zum OLG.
OLG hat dann eine deutliche Einschränkung des ersten Urteils folgen lassen
(Fürsorge und ASD sprachen sich abermals für die bereits erlassene
Umgangsregelung aus) leider Erfolglos. Das folgende Urteil entsprach dann
den Wünschen der Kinder :-) Mutter!
Nun gut, so weit so schön. Auflage vom OLG war, KM hat die Kinder alle 14
Tage zu bringen. Das Urteil war Ende November 2005. Nun äußerte sich die
Große (10 Jahre) am letzten WE in altbekannter Form, so daß wir davon
ausgehen, daß das nächste WE nicht stattfinden wird. Was können wir als
nächstes tun, damit wir nicht wieder über Wochen zusehen müssen, wie sich
die Kinder verweigern.
Wie gesagt ASD und Fürsorge ist die Problematik bekannt aber scheinbar sind
beide handlungsunfähig, bzw. können nichts weiter tun als auf die KM
einreden. Die Fürsorge wurde bereits von der Mutter massiv abgelehnt.
Danke schon mal für Eure Unterstütung.
Gruß
Amanda
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