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Hallo Simone,
würde auch den von Ingrid beschriebenen Weg versuchen.
Da meine Elternvereinbarung und Geschwisterumgangsvereinbarung doch sehr spezifisch sind, würde ich Dir den Download der offiziellen Broschüre des BMFSJ 'Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung' empfehlen.
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=28772.html
In der PDF-Datei findest Du ab Seite 58 einen neutralen Vordruck für eine Elternvereinbarung zum Umgang, die von offiziellen Stellen entwickelt wurde und somit auch vor Gericht mehr Gewicht haben dürfte.
Man kann sich das Heft auch per Post kostenlos zusenden lassen,am besten gleich mehrere Exemplare. Einfach auf Warenkorb klicken. Der Versand war ziemlich flott.
LG
Biene
Hallo Simone, biete ihm doch eine Umgangsvereinbarung an. Dann hat Euer Sohn Sicherheit und er muss (soll) sich auch an die Zeiten halten. Ich glaube Biene hat einen solchen Vordruck fertig. Den füllst Du passend als Vorschlag aus und schickst ihm einen leeren Vordruck mit. Den Vordruck kann man ja noch ergänzen um den Umgang mit den Großeltern. Also festlegen wann der Junge beim Papa und wann er bei den Großeltern ist. In den leeren Vordruck soll er seine Vorschläge rein schreiben. Dann setzt Euch mal zusammen und klärt die Teile, die nicht übereinstimmen. Das machst Du schriftlich und nachweisbar. Wenn er trotzdem zum Gericht geht, sieht das Gericht wegen dieses Vorgehens kein Rechtschutzbedürfnis, nimmt die Klage nicht an und legt ihm alle Kosten auf’s Auge. Gruß Ingrid -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: mariosimone [mailto:@carookee.com] Gesendet: Donnerstag, 16. Februar 2006 15:44 An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Umgangsrecht Betreff: [Zweitfamilienforum] mal was anderes was soll ich schreiben. mein ex hat umgang und das sehr viel, seit der trennung übergibt er zu 90% den umgang seinen eltern. er ist trotz arbeitslosigkeit nicht in der lage den umgang bei ihm sicherzustellen. er will nun einen beschluß für seinen umgang. hä??? ich versteh nicht was er will, er nutzt ja seinen umgang garnicht. was will er denn dann mit einem beschluß???? er sieht so oft er will seinen sohn. das Jugendamt versteht nicht was er will und ich auch nicht mehr. Simone |