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Hallo @ all,
wir haben einen Gerichtstermin zur Umgangsklage am 07.12.2004. Termin beim Jugendamt war im September. Seit dieser Zeit haben die Kinder uns noch nicht besucht, obwohl vor dem Jugendamtstermin alles so positiv dargestellt wurde und die Kinder eigentlich kommen wollen. Der Vater war mit den Kindern in dieser Zeit einmal Bummeln und einmal Pizza essen. Dies reicht KM aus, um anwaltlich schreiben zu lassen, dass sie einen Gerichtstermin als "kontrapoduktiv" anssieht, da Umgang ja stattfindet!!!
Was haltet ihr davon und was können wir machen?
LG
Hallah