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Ellen, für ohne Worte waren es jetzt aber viele. Dieses spezielle
Urteil hat das Verfassungsgericht wieder einkassiert. Es gibt aber viele
Urteile, wo der Vater nicht zum Verfassungsgericht geht (gehen kann)
oder wo das Urteil beim BVerfG „durchschlupft“.
Grüßle
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ellen2 [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Mittwoch, 1. Juni 2005 19:36
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Umgangsrecht
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: BVerfG hebt Skandalurteil des OLG
Rostock auf
ich frage mich, wo die richter an diesem tag ihr hirn hatten!
auf der toilette vergessen?
noch eindeutiger kann pas ja wohl nicht nachgewiesen werden!
das kind soll sich gut entwickeln?
HALLO??????
geht es noch?
ich gratuliere! wieder eine gestörte kinderseele mehr! ich gratuliere
der mutter! sie hat es mit bravour geschafft, die zukunft der tochter zu
versauen! wie will dieses kind jemals ein unbeschwertes leben und eine
ungestörte beziehung führen können?
kindeswohl? haben die eine ahnung was das bedeutet?
warum wird nicht gleich kindeswohl gestrichen und "mutterwohl" daraus
gemacht?!
ich bekomme eine riesenwut und auch angst, wenn ich mir vorstelle, dass
hier wieder mütter einen ansatz finden können, die kind-vater-bindung zu
lasten der kinder zu ruinieren!
sowohl die richter als auch die "mutter" gehören in psychatrische
behandlung und nie wieder in die öffentlichkeit!
was hier abgeht, geht auf keine kuhhaut mehr!
ohne worte! ellen
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Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de