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Nachfolgender Beitrag von Biene landete versehentlich in der Urteilssammlung. Ich habe ihn dort gelöscht und hier neu eingesetzt: Grusel! Am ‚besten’ ist der Satz: „Für eine gesunde geistige und körperliche Entwicklung des Kindes erscheint es dem Senat zunächst wichtig, dass L. nach Abschluss der noch laufenden Therapie bei Frau T., ohne weitere Einflussnahme in Bezug auf den Kindesvater, unbeschwert die Schulzeit beginnen und bei ihrer Mutter Ruhe und Geborgenheit finden kann.“ |