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Hallo Hallah,
sagen was Sache ist: Umgang ist zu wenig, hat seit dem XX. nur zweimal
am XX. für XX Stunden stattgefunden– also muss im Interesse der Kinder
der Umgang stattfinden.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Hallah [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Montag, 22. November 2004 11:53
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Umgangsrecht
Betreff: [Zweitfrauen-Forum] Ex will Gerichtstermin absagen
Hallo @ all,
wir haben einen Gerichtstermin zur Umgangsklage am 07.12.2004. Termin
beim Jugendamt war im September. Seit dieser Zeit haben die Kinder uns
noch nicht besucht, obwohl vor dem Jugendamtstermin alles so positiv
dargestellt wurde und die Kinder eigentlich kommen wollen. Der Vater war
mit den Kindern in dieser Zeit einmal Bummeln und einmal Pizza essen.
Dies reicht KM aus, um anwaltlich schreiben zu lassen, dass sie einen
Gerichtstermin als "kontrapoduktiv" anssieht, da Umgang ja
stattfindet!!!
Was haltet ihr davon und was können wir machen?
LG
Hallah
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Schumacher @ zweitfrauen.de