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Hallo Schneekönigin,
das erscheint mir etwas dürftig von Eurem Anwalt so auf den ersten Blick. Sie kann ja auch nicht verwehren, dass die Kinder dich sehen und kann es Deinem LG verbieten, die Kinder mit dir zusammen zu bringen. Das steht im Gesetz eindeutig beschrieben. Also darauf kann sie nicht pochen und dein LG kann die Kinder mit zu Euch nehmen. Das sollte doch der Anwalt mal klarstellen. Wie bekommt er denn die Scheidung durch, wenn das Umgangsrecht nicht geregelt ist?
Ich denke die Ex von meinem LG würde so eine Regelung liebend gerne sehen, aber damit kommt sie wirklich nicht durch.
Ich glaube Ingrid kennt sich da wesentlich besser aus als ich. Wir sind auch noch mitten im Kampf und müssen alle Möglichkeiten in Betracht ziehen, diesen Kampf für die Kinder nicht zu verlieren.
Gruss
Hallah