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Hallo Schneekönigin und Hallah,
es ist eine verständliche Aktion bzw. Reaktion, wenn Ihr das Geld einbehaltet. Auch wenn Ihr es auf ein Treuhandkonto oder bei der Gerichtskasse einbezahlt, kann das böse ins Auge gehen, wenn nämlich die Kindesmutter einen sogenannten Titel hat.
Dieser Titel kann ein Unterhaltsurteil, -beschluß oder eine Unterhaltsvereinbarung vor dem Jugendamt oder Notar sein. Diese "Zettelchen" bewirken nämlich, dass die Kindesmutter sofort den Gerichtsvollzieher in Marsch setzen kann, wenn das Geld pro Monat nicht pünktlich am vereinbarten Ort, also meist Konto, erscheint.
Wenn es sich um Kindesunterhalt handelt, ist der Executer (so wird er in Österreich genannt) ganz schnell auf den Beinen und ihn interessiert es nicht wo das Geld geparkt ist, er will es bei Mama sehen.
Glück hat, wenn dann der Vogelhändler mit dem PfüB (Pfändungs- und Überweisungsbeschluß) nur in der Personalabteilung/Arbeitsagentur oder vor der eigenen Haustür sein Lied zwitschert. Personalabteilung/Arbeitsamt hat aber den Nebeneffekt, dass die Mutter durch die Gehaltspfändung ganz schnell zu ihrem Geld kommt und oftmals wird die Pfändung so beantragt, dass alle weiteren Unterhaltszahlungen von dann von diesen Institutionen erledigt werden.
Wirklich problematisch kann es werden, wenn bei einer Bank/Sparkasse gepfändet wird. Dies schlägt in den meisten Fällen auf die Schufa durch. Hat oft als Konsequenz, dass Kredite und Kontoverbindung gekündigt werden. Wer dann ein solches "Vorleben" hat, bekommt dann oft nicht mal mehr einen Vertrag fürs Handy.
Wenn ein Vater allerdings auf sowas wie Schufa, Kredite, Bankverbindung, Handyvertrag usw. locker verzichten kann, weil er beispielsweise sowieso pleite ist, ist dieses Vorgehen durchaus oftmals von Erfolg gekrönt.
Es gibt die Möglichkeit bei Gericht einen sogenannten Pfändungsstopp gegen Sicherheitsleistung zu erwirken. Der wird aber niemals bei Kindesunterhalt aufgrund von Umgangsboykott erlassen.
Was anders kann es beim Ehegattenunterhalt sein. Umgangsverhinderung gehört zu den Verwirkungsgründen des § 1579 BGB und somit könnte theoretisch der Pfändungsstopp beantragt werden. Leider ist es traurige Gerichtspraxis dass kaum ein Richter den Umgangsboykott als so gravierend ansieht, dass er überhaupt an Mamas Unterhalt schraubt geschweige denn auf komplette Verwirkung in seinem Richterspruch erkennen wird.
Besser ist es, bei Gericht Zwangsmaßnahmen (Zwangsgeld ersatzweise Zwangshaft = ähnlich der Beugehaft) bei Umgangsboykott zu beantragen. Hier kommt es aber stark auf den Richter an. Ich weiß von einigen Fällen, da hat der Richter in dieser Richtung durchgegriffen und dann funktionierte meist auch der Umgang. Von einem Fall habe ich gehört, da hatte Mama dann für einige Tage schwedische Gardinen vor ihrem Fenster. Aber in der Mehrzahl wollen die Richter auch von diesem Zwangsmittel nichts wissen.
Gruß
Ingrid
----- Original Message -----
From: schneekoenigin
Sent: Thursday, August 26, 2004 11:00 AM
Subject: [Zweitfrauen-Forum] Re: Re: Jetzt kommen die Anwälte wieder ins Spiel ...
Hallo Hallah!
Ich fände es auch schön, wenn wir in Kontakt bleiben und unsere Erfahrungen austauschen.
Ihr habt also eine Liste mit Vorfällen angefertigt. Das ist ja schon mal was.
Ich habe irgendwo gelesen, dass man Unterhalt einbehalten kann. Der KV ist ja bereit zu zahlen, Geld ist vorhanden und reserviert für sie ...
Genau das wollten wir verhindern, aber wenn man nach 3 Jahren immer noch kein Stück weitergekommen ist, bleibt einem nur der Weg übers Gericht. Ich frag mich nur, wo hier das Kindeswohl steht ... einfach nur traurig!
schneekönigin