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Hallo Sigi,
wenn Ihr keine Erfahrung habt, ist es sicherer einen Anwalt zu nehmen.
Aber trotzdem hier die Infos.
Ihr müsst dann nicht nur eine einstweilige Anordnung beantragen, wenn es
noch kein „normales“ Umgangsverfahren gibt, muss auch dieses auf den Weg
gebracht werden.
Die Angaben der einstweiligen Anordnung müssen mit einer ausführlichen
eidesstattlichen Versicherung bewiesen werden. In dieser e. V. die
Vorgänge kurz, prägnant und ohne Polemik und Angriffe schildern.
Ein Antrag auf einstweilige Anordnung und die e. V. können etwa so
aussehen:
Hans Hintermoser
Musterstrasse 13
00000 Musterdorf
Telefon: 0123/45678
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Amtsgericht Musterdorf
Familiengericht
Gerichtsstraße 8
00000 Musterdorf
Musterdorf , XX.XX.2005
Antrag auf einstweilige Anordnung
des Herrn Hans Hintermoser
Musterstraße 13, 00000 Musterdorf
-Antragsteller-
gegen
Frau Walburga Hintermoser
Hauptstraße 6, 00000 Musterdorf
-Antragsgegnerin-
auf sofortige Durchsetzung des Umganges mit dem gemeinsamen Sohn Fritz
Hintermoser , geb. XX.XX.2003, wohnhaft bei seiner Mutter der
Antragsgegnerin.
Es wird beantragt, dass der Umgang wie folgt stattfindet: alle vierzehn
Tage von Samstag ab 9.00 Uhr bis Sonntag 19.00 Uhr und jeden zweiten
Mittwoch von 15.00 bis 19.00 Uhr.
Begründung:
Mit Schreiben vom XX.XX.2005 beantragte ich beim Familiengericht
Musterdorf die Erweiterung des Umgangs auf obige Zeiten. Dieser Antrag
hat das Aktenzeichen 1 F 000/05.
Am Samstag den XX.XX.2005 wäre ein von der Kindesmutter Frau Mustermann
vorgegebener Umgangstermin gewesen. Dieser Umgangstermin wurde unter der
Vorspiegelung einer Krankheit unseres Sohnes nicht gewährt. Der Umgang
wird von der Kindesmutter mutwillig verhindert.
Näheres bitte ich der eidesstattlichen Versicherung von mir und von der
Zeugin Frau Hanna Hase zu entnehmen.
Um eine Entfremdung zwischen meinem Sohn Fritz und mir vorzubeugen ist
es dringend notwendig, dass die Umgangszeiten eiligst vom Gericht
vorläufig festgelegt werden.
Ich beantrage daher, dass das Gericht den Umgang wie oben vorgeschlagen
bestimmt. Gleichzeitig stelle ich den Antrag, dass evtl. ausfallende
Umgangstermine am Wochenende bzw. die Woche danach nachgeholt werden,
ohne dass sich die darauf folgenden Umgangstermine verschieben.
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Hans Hintermoser
Musterstrasse 13
00000 Musterdorf
Telefon: 0123/45678
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Musterdorf , XX.XX.2005
Ich, der Unterzeichnende, Hans Hintermoser, geboren am XX.XX.1963,
wohnhaft Musterstraße 13, 00000 Musterdorf bin über die Bedeutung einer
eidesstattlichen Versicherung und die Strafbarkeit einer falschen
Versicherung an Eides Statt belehrt. In Kenntnis dessen versichere ich
folgendes an Eides Statt:
Frau Hintermoser die Mutter unseres gemeinsamen Sohnes Fritz teilte mir
am Dienstag den XX.XX.2005 13.41 Uhr per SMS folgendes wörtlich mit: „Hi
Fritz kämpft seit letzter Woche mit Schnupfen und Husten. Hoffe er
bekommt nicht noch Fieber. Nur zur Info wegen Samstag“.
Am Freitag den XX.XX.2005 13.22 Uhr erhielt ich nachfolgende SMS: „Fritz
ist leider immer noch krank. Husten, Schnupfen und Temperatur. Morgen
wird nichts“.
Beide SMSen können auf Wunsch dem Gericht im Original gezeigt werden.
Daraufhin bat ich die Nachbarn von Frau Hintermoser, die Familie Hase,
doch nachzusehen, ob unser Sohn wirklich krank und bettlägerig ist. Die
Familie Hase hat direkten Einblick in das Grundstück der Kindesmutter.
Frau Hase informierte mich, dass am Freitag XX.XX.2005 unser Sohn Fritz
zusammen mit seiner Mutter und deren Lebensgefährten weggefahren ist.
Telefonisch bestätigte mir die Kindesmutter am Samstag, dass sie mit
Jannik einkaufen waren.
Am Samstag den XX.XX.05 rief ich bei der Kindesmutter um ca. 9.00 Uhr an
und erkundigte mich, wie es unserem Sohn geht. Ich erhielt von ihr die
Auskunft, dass er immer noch Husten, Schnupfen und leicht erhöhte
Temperatur hat. Dann bat ich die Mutter darum, den Umgang einige Tage
später zu gestatten. Ich erhielt sinngemäß die Antwort: „Du bekommst den
Jungen alle zwei Wochen wie ausgemacht (von ihr vorgegeben – Anmerkung
von mir) und es ist Dein Pech, wenn der Kleine am Umgangstag krank ist.“
Daraufhin setzte ich mich noch einmal mit der Familie Hase telefonisch
in Verbindung und bat darauf zu achten, ob Fritz wirklich krank ist. Am
Samstagabend erhielt ich die Auskunft, dass Fritz nahezu den ganzen Tag,
außer während der Mittagszeit im Hof gespielt hatte. Dass er während des
Telefonates zusammen mit einem anderen Kind im Hof mit dem Bobby Car
fährt und putzmunter wirkte. Die Nachbarn konnten kein Husten vom Kind
hören.
Nach dem Telefonat fuhr ich zum Grundstück der Kindesmutter. Unser Sohn
spielte im Hof und wirkte nicht kränklich.
Später erfuhr ich, dass Fritz bis um nach 22.00 Uhr zusammen mit dem
anderen Kind im Hof gespielt hatte.
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Sigi [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Donnerstag, 3. November 2005 21:21
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Umgangsrecht
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Jugendamt oder gleich Gericht?
Danke Ingrid,
aber was schreibt man in einen solchen Antrag? Wie formuliert man den?
Suche schon, bin aber noch nicht fündig geworden.
Gruß Sigi
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Schumacher @ zweitfrauen.de