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Hallo Michaela,
Umgang mit den Halbgeschwistern kann nach § 1685 Abs. 1 BGB eingeklagt werden. Biene Du hast doch neulich diesbezüglich schon mal im Forum (VafK?) nachgefragt.
Bisher ist diesbezüglich aber noch nicht allzuviel vor Gericht passiert. Ein Großelternurteil (für die gilt der gleiche Paragraph) habe ich oben im Forum unter Umgangsurteile hinterlegt. Dann habe ich Kenntnis von einer gerichtlichen Vereinbarung von einem volljährigen (18 Jahre) alten Halbbruder, der Umgang mit seiner kleinen Halbschwester hat. Da dieser gerichtliche Vergleich aus Privatbesitz ist, darf ich ihn nicht übers Forum veröffentlichen, darf ihn aber direkt und anonymisiert an Betroffene weitergeben.
Auf jeden Fall wäre es ziemliches Neuland. Ich weiß nicht, ob bei dieser Art Umgangsverfahren auch die Kosten gegeneinander aufgehoben werden, was auf Deutsch heißt, dass jeder seine eigenen Kosten bezahlt, inwieweit sie nicht durch PKH übernommen werden. Anwaltszwang gibt es, soweit ich informiert bin, auch nicht. Diese Fragen müssten sich aber an geeigneter Stelle (z. B. Rechtsberatungsstelle des Amtsgerichtes) klären lassen.
Gruß
Ingrid
----- Original Message -----
From: Michaela
Sent: Monday, May 17, 2004 2:26 PM
Subject: [Zweitfrauen-Forum] Umgang zwischen Halbgeschwistern????
Hallo,
kann man den Umgang zwischen Geschwistern eigentlich einklagen? Unser Sohn möchte(3 Jahre) möchte seine Halbschwester(gerade 9 geworden) gerne sehen, aber die Mutter lehnt alles strikt ab. Ich würde es schön finden, wenn die beiden sich mal treffen würden, aber ich möchte nicht klagen, wenn man keine Chance hat und wir sitzen nachher mit den Kosten. Ich möchte nicht mal bei den Trefffen dabei sein, von mir aus können die Kinder sich auch beim JA sehen oder sonst wo mit einer Aufsichtsperson selbsverständlich!!!
Gruß
Michaela
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