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Hallo Schildi,
an und für sich, sollte sie an die Vorgaben des Gerichtes gebunden sein.
Fragt doch einfach höflich und sachlich bei ihr nach, warum sie den
Beschluss abändert.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Schildkröte [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Sonntag, 25. Juni 2006 22:13
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Umgangsrecht
Betreff: [Zweitfamilienforum] Umgangspflegerin und gerichtl. Beschluß
Hallo,
ich hätte gerne mal eine Auskunft.
Bei meinem LG/seinen Kindern/seiner Ex wurde vor einigen Monaten eine
Umgangspflegerin eingesetzt von Gericht (eine Psychologin).
Bis auf die Tatsache, daß sie es in der ganzen Zeit nicht geschafft hat, mal
ein Gespräch mit den Kindern zu führen (was sie anstrebte) war sie ja
zumindest bemüht.
Nun gab es vor wenigen Wochen einen gerichtl. Beschluß, daß 3 UmgangsWE nur
samstags stattfinden sollten und dann wieder mit Übernachtung. Bei den
ersten 6 Abholsituationen soll die UP anwesend sein (davor war sie nie
dort). Funktioniert der Umgang nicht, droht ein Zwangsgeld für die KM
(endlich!!).
Der erste Sa. funktionierte nun "leidlich" (die Details erspare ich euch
hier). Nun gehts aber um den nächsten.
Die UP schrieb eine email an die KM, daß sie ihr vorschlägt an besagtem Sa.
dem Vater die beiden großen Kinder mitzugeben, damit er mit denen auf das
Dorf-/Schulfest gehen kann ODER die beiden Kleinen und mit denen was anderes
unternimmt.
Der Gerichtsbeschluß gibt ganz klar ALLE VIER Kinder vor.
Nun meine Frage: KANN SIE SO EINFACH DEN GERICHTSBESCHLUSS UNTERWANDERN? Sie
macht hier einen KOmpromiß vom Kompromiß!!
Ich bin fassungslos!!
Hoffentlich kann mir eine/r was dazu sagen oder auch von sich erzählen oder
ihre/seine Meinung kundtun.
Gruß, Schildi
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Schumacher @ zweitfrauen.de