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Hallo Schildi,
frag doch mal einfach in zwei Zeilen beim Gericht nach. Evtl. vorher die
Dame über die bevorstehende gerichtliche Rückfrage in Kenntnis setzen.
Es ist ja Unsinn die Kinder beim Umgang zu trennen, da sich immer welche
zurückgesetzt fühlen. Je nach Ansicht der Dinge, weil sie nicht mit dem Papa
mitdürfen (Mutter wird das schon passend „übersetzen“) oder weil zwei mit
dem Papa mit „müssen“.
Diese Argumente, natürlich besser ausgebaut, der Umgangspflegerin mitteilen.
Auf „gut Wetter“ wird sie eh lange warten können, eher das Gegenteil ist der
Fall. Der Mutter wird signalisiert, dass Papa nicht mit allen vier Kindern
klar kommt usw. Die Mutter fühlt sich also in ihrer Haltung durch die
Umgangspflegerin bestärkt.
Wenn eine Umgangspflegerin nicht in der Lage ist, den Umgang zu pflegen –
sich also durchzusetzen – füllt sie ihren Job ja nicht aus. Entweder sie
schafft es ohne unnötige „A….kratzerei“ bei der Mutter oder sie soll dem
Gericht mitteilen, dass sie es nicht kann und um eine kompetente Person
bitten.
Durch eine schriftliche Rückfrage beim Gericht, ob die Umgangspflegerin den
Beschluss ohne Not wirklich gerichtliche Beschlüsse ohne Einverständnis des
anderen betroffenen Elternteils ändern kann, wird auch für die
Umgangspflegerin Klarheit verschafft. Die Abwehrhaltung der Mutter ist ja
keine Not, sondern die Ursache für den Einsatz der Pflegschaft.
Im VAfK-Forum wurde mal im FAQ-Bereich eine kleine Ausarbeitung über
Umgangspflegschaft gemacht. Ist glaube ich unter Begriffsdefinitionen zu
finden. Dort aber nur eingeloggt zu finden und ich bin mir auch nicht
sicher, ob Dein Problem wirklich behandelt wurde.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Schildkröte [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Dienstag, 27. Juni 2006 11:29
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Umgangsrecht
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Umgangspflegerin und gerichtl. Beschluß
Hallo Ingrid,
der Grund ist klar, das hat sie meinem LG geschrieben: sie möchte "gut
Wetter" machen und loben, da sie so auf eine lockerere Haltung der KM hofft.
........ weiter bin ich jetzt immernoch nicht. Weiß denn niemand hier, wie
die Regel ist? Hat niemand Erfahrungen? Darf sie den Beschluß "ändern" ?
Gruß, Schildi
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