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Tach Hallah,
wende dich mal an Meik Böttcher, Lübeck. Der hat als Autodidakt inzwischen reichlich
Erfahrung mit Jugendämtern. Nicht nur im eigenen Fall.
Aber eins kann ich dir auch so sagen. Ihr müsst diese Chance nützen unter Unständen
das Jugendamt auf eure Seite zu ziehen. Schmiert denen Honig um den Bart, lobt deren
Engagement und teilt denen so ganz unauffällig eure - berechtigten - Bedenken mit.
Natürlich nicht in der Form, wie du es hier gemacht hast.
Du kannst von mir Meiks eMail-Adresse bekommen, wenn du die nicht rausfindest. Aber
nicht über diesen Verteiler. Brote, nee, mehle mich direkt an (s. u.).
Gruß
Hartmut
PS: Berichte bitte, wie es weitergeht, vor allem auch, ob euch Meik brauchbare Tipps
geben konnte.
> Hallo @all,
> wir haben gestern Bescheid vom Jugendamt bekommen, wegen der Umgangsklage, dass mein LG sich mit Ex und beiden Kindern zu einem gemeinsamen Termin einfinden soll. Ich finde das überhaupt nicht prickelnd. WIe soll denn das gehen. Ist das überhaupt so gängige VOrgehensweise? Ist es nicht sinnvoll erst einmal mit allen Beteiligten alleine zu sprechen. Wie ist dann das für die Kinder, die den Vater seit fast einem Jahr nicht mehr gesehen haben, den Kontakt verweigern und die sollen jetzt zu einem Termin beim Jugendamt vor Vater und Mutter und einer fremden Frau aussagen, dass sie nicht mehr zum Vater wollen?? Ich finde das für die Kinder grauenhaft und pädagogisch absolut "schwachsinnig". Wie denken die sich das eigentlich. Ein Vater der dann einer Front von drei oder falls die Jugendpflegerin noch auf der Gegenseite steht, soll sich da präsentieren. Da legt man doch der MUtter wieder die Argumente in die Hand mit der Aussage, seht was Eurer Vater Euch antut, jetzt müsst ihr sogar vor dem Jugendamt aussagen.
> Wer hat mit sowas Erfahrungen gemacht und sollte man nicht das Jugendamt bitten zunächst EInzelgespräche zu führen um die Sachlage zu beurteilen und dann zu gemeinsamen Gespräche zu gelangen??
> Wäre für Hilfe dankbar, da es etwas eilt.
> Liebe Grüsse
> Hallah
Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal-Neuenhaus
Tel: 07127/56702
eMail:
Einen Menschen braucht man nicht erst zum unrechten Tun anzustiften; es genügt, ihn
nicht davon abzuhalten (Prof. Dr. Klenner)