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hallo lilalu!
generell, bei festgeschriebenen umgang kann die ex nicht einfach den umgang ändern.
allerdings wollten wir auch den umgang bis montag morgen und der herr bei der erziehungsberatungsstelle fand das nicht so dolle. grund habe ich vergessen, war also nichts besonderes.
meine tochter ist ab und an von ihrem vater zur schule gebracht worden. sie wollte es so und es war auch kein problem, obwohl sie eine halbe stunde eher aufstehen musste.
wie sind die anlaufstellen bei euch? neutral oder mütterbezogen?
ansonsten bittet dort, jugendamt, erziehungberatungsstelle doch um einen termin.
wenn das nichts bringt, denn ra bitten, ein schreiben fertig zu machen und die ex auf den gerichtlichen umgang hinweisen und dass das kind den wunsch äußert, mal vom papa zur schule gebracht zu werden.
schulmittel sind sache der ex, dafür zahlt der vater unterhalt.
wenn der sohn meines lg von freitag bis sonntag bei uns ist, werden hier die hausaufgaben gemacht.
bitte an den elternabenden und gesprächen teilnehmen.
lieben gruß,
ellen