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Hallo „Lottchen“, :-)
theoretisch könnte man ihr evtl. und ihrem Vater (kenn ja den Fall)
schon den Mund verbieten. Dazu gibt es den § 1684 BGB. Mir ist aber
nicht bekannt, dass deswegen schon jemals eine Klage auf Unterlassung
gemacht worden wäre. Selbst wenn die Klage erfolgreich ist, wie kann man
das was in ihren vier Wänden gesagt wird, überprüfen?
Also wie gesagt – theoretisch.
Grüßle
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Lotti [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Mittwoch, 24. November 2004 12:22
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Umgangsrecht
Betreff: [Zweitfrauen-Forum] Re: Verhandlung--Super gelaufen--Niederlage
für die Ex--Sieg für die Kids
Hallo,
es war das Familiengericht in Hildesheim.´
Wir haben auch gedacht, das die Ex mit ihren Lügen durchkommt, aber zum
Glück hat man sie dieses Mal durchschaut und an die Kinder gedacht.
Das dumme ist nur, das man ihr und ihrem Vater den Mund zuhause vor den
Kindern nicht verbieten kann. Sie hetzen die Kinder ordentlich gegen uns
auf. Die Kleine (3 Jahre) sagt ständig, wenn ihr etwas nicht paßt, das
sie nie wieder zu ihrem Papa kommen will und das sie ihn nicht mehr lieb
hat.
Hoffe, das läßt irgendwann mal nach.
liebe Grüße
Lotti
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