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Hallo,
es hilft nur, den Umgang immer wieder einzuklagen. Ihr solltet auch die zweite Instanz mit einplanen und nicht nach dem Umgangsbeschluss vom Amtsgericht gleich frustriert aufgeben.
Es ist eine Unart bei einigen Familiengerichten, dass der Wille der Mutter wichtiger ist als das Kindeswohl.
Das betroffene Kind wird sicher langfristig durch eine derart einschränkende Umgangsregelung geschädigt. Natürlich können auch vierjährige Kinder bei ihrem Vater übernachten und sollten auch Ferien mit dem Vater verbringen.
Alles Gute,
I.Nawrath
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