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Hallöchen nocheinmal,
wir hatten Sa. nun die Klageschrift unseres RA im Briefkasten.
Er wollte die Klage ja sehr allgemein halten, ohne einzelne Details, nur auf den Vergleich aus Dez. '02 verweisen und informieren dass der Kontakt zu der Großen weiter nicht klappt und dass wir nun auf die eigentlich seit 06/03 bestehende Übernachtung der Kinder bestehen wollen.
Nun hat er doch ein Zeitmodell eingefügt, welches u.a. beinhaltet "jedes 1. und 3. WE von Fr. 18 Uhr bis So. 18 Uhr".
Unseren Wunsch nach einer geregelten Umgangssituation bei Geburtstagen der Kinder hat er hingegen nicht angegeben. Mal abgesehen davon dass es für die Kids und uns nicht sehr vorteilhaft ist, immerhin fahren wir eine gute Std. zu uns, die Kids würden wahrscheinlich müde sein vom Tag im KiGa, außerdem lässt die KM sie abends vor einem Umgang oft lange aufbleiben und weckt sie morgens dann früh, damit sie bei uns tagüber müde und quengelig sind. Die Kids würden dann wahrscheinlich im Auto einschlafen, wären dann bei uns erstrecht quengelig oder schon wieder putzmunter und wir hätten dann die Probleme beim Abendessen, Waschen und ins Bett bringen. Hier sollte meiner Meinung nach eine längere Eingewöhnungsphase stattfinden (die Kids müssen sich ja jedes WE wieder von neuem an alles gewöhnen) in der sie noch mit ihren Spielsachen spielen und sich mit ihren Meerschweinchen beschäftigen können. Trotzdem sollen sie ja nicht erst um 22 Uhr ins Bett. Außerdem ist es für uns mit den Arbeitszeiten recht schwierig zu vereinbaren. Wenn wir, bevor wir die Kids um 18 Uhr abholen, erst nach Hause fahren würden, könnten wir gleich nach der Ankunft wieder aufbrechen. Oder wir müssten uns jedesmal bei Wind und Wetter 2 Std. die Zeit um die Ohren schlagen.
Zum anderen kam mir die Festlegung "jedes erste und dritte WE im Monat" komisch vor. Ich hatte dies spaßeshalber für 2004 einmal ausgerechnet und bin dabei zu dem Ergebnis gekommen dass uns hierbei im Vergleich zur momentanen Regelung "jedes zweite WE" zwei WE's fehlen würden. Generell hätten wir die Kids jedes Jahr 1 - 3 WE's weniger, je nachdem wieviele Monate pro Jahr jeweils 5 WE's haben.
Bei dem daraufhin geführten Telefonat heute vormittag erklärte unser RA uns dann dass er dem Gericht erst einmal eine Art "Formumgangsregelung" vorgeben muss, die genau definiert sein muss, also mit Uhrzeiten und festen WE's (nicht "Nachmittags" und "jedes zweite WE", da man ja jetzrt noch gar nicht sagen kann ab wann diese Regelung greifen kann - Termin). Diese Formforderung ist unabhängig von dem, was letztendlich in der Verhandlung vereinbart wird und soll nur ein grobes Schema vorgeben, auch, um die Möglichkeit zu haben, einen Streitwert vorher festzulegen. Dies hatte unser RA ins Auge gegriffen, da er zwar erst einmal gefordert hat dass die Ex die Gerichtskosten trägt (sie boxkottiert schließlich), aber "die Arme ist ja soooo mittellos" und für den Fall das die Kosten geteilt werden oder wir im schlimmsten Fall alles tragen wollte er den Streitwert vorher festgelegt wissen.
Habt Ihr eine ähnliche oder gleiche Vorgehensweise Eures RA's schon einmal erlebt oder ähnliche Aussagen, das erstmal nur die Richtung der Forderung vorgegeben wird und alle Details in der Verhandlung geklärt werden, gehört?
Ich dachte bis dato dass es immer besser ist, ersteinmal 100 % zu fordern, wenn die Gegenseite dann bei 50% anfängt einigt man sich auf 70%. Wenn wir aber erst bei 70 % überhaupt anfangen.... *grübel*
Eine andere Sache habe ich noch, schon einmal vorausdenkend für die Verhandlung und die evt. spätere Übernachtung der Kids:
Wann gehen Eure Zwerge immer ins Bett, bzw. sind im Alter von 4 3/4 bzw. 6 1/2 immer ins Bett gegangen? Bei altersunterschiedlichen Geschwistern getrennte Zeiten trotz gemeinsamen Kinder / Schlafzimmer? Andere Zubettgehzeiten am WE und in den Ferien als unter der Woche wenn am nächste Tag KiGa bzw. Schule ansteht?
Ich hatte mal gelesen dass man am WE bzw. in den Ferien und manchmal sogar im Sommer generell problemlos eine Std. nach hinten verschieben kann, mehr sollte es nur ausnahmsweise sein (Feiern ect.).
Fragende Grüße,
Jenny