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Hallo Barbara,
bei uns meldete sich neulich der Kinderarzt, es würde noch die Chipkarte des Kleinen fehlen für seine Logopädieabrechung und man würde die Ex unter der bekannten Nummer nicht erreichen.
Frank bot dann an die Ex beim nächten Umgang auf die fehlende Karte anzusprechen. Dies tat er dann und durfe sich anhören dass Ex - mal wieder - ihre Telefonnummer gewechselt hatte und sie ihm diesmal aber nicht mitteilen würde da sie nachts immer telefnonisch belästigt werden würde, dies ja nur auf unseren Mist wachsen kann (als wenn wir nichts besseres zu tn hätten) und dass sie das vom Gericht klären lassen wollte (der Richter wird sich bedanken, sich wieder ihren Kinderkram anhören zu müssen).
Nu haben wir halt keine Nummer, konnten entsprechend nicht einmal versuchen den Kleinen zum Geburtstag zu gratulieren und finden das ganz gut so knapp vor der Verhandlung (Termin voraussichtlich 03.11.).
Was mich bei Euch wundert ist allerdings die Ansage "vorübergehend".... Bei unserer Ex heißt es "die Nummer ist nicht bekannt". Dementsprechend wäre ich doch recht herllhörig und würde der Ex ruhig mal nen Besuch abstatten. Weshalb wolltet Ihr sie denn sprechen? Könntet Ihr diese Frage /Grund nicht auch aufgrund der Dringlichkeit persönlich vortragen müssen????
Liebe Grüße,
Jenny