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Hallo Reni,
wenn sich die Sache wirklich so verhält, wie du sie darstellst - bei der
zwangsläufig
subjetiven Darstellung der Betroffenen ist natürlich immer ein gesundes Maß an
Skepsis angesagt - bist du meines Erachtens überaus großzügig gewesen.
Man könnte sogar so weit gehen und sagen, indem du auf den Regelunterhalt verzichtet
hast, hast du damit sogar den Kindern geschadet, die deshalb gewiss auf manches
verzichten mussten, was gut und wünschenswert gewesen wäre.
Zwar ist es für mich eine Sache der Selbstverständlichkeit, dass "erwachsene"
Menschen auf nachehelichen Unterhalt verzichten. Ich halte es geradezu für
unanständig solchen zu fordern und mit größter selbstverständlichkeit einzustreichen;
von wenigen sehr gut begründeten Ausnahmefällen einmal abgesehen (z.B. Krankheit,
Alter, unverschuldete Not).
Allerdings ist dein Verzicht darauf vor dem Hintergrund der hiesigen
"Rechts"wirklichkeit sehr anständig und fair. Das kann und sollte an Entgegenkommen
genügen.
Verlange den Regelunterhalt oder klage ihn widrigenfalls ein. Du kannst übrigens
sogar noch eine Nachzahlung für mindestens die letzten beiden Jahre verlangen bzw.
einklagen (würde ich allerdings nicht tun, das sieht zu sehr nach Rache aus, obwohl
das den Abzockerinnen völlig gleichgültig ist und den Richtern sowieso.
Beide sind von Gewissensqualen gleich welcher Art gänzlich frei - die haben's
vielleicht gut.
LG
Hartmut
Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal-Neuenhaus
Tel: 07127/56702
Einen Menschen braucht man nicht erst zum unrechten Tun anzustiften; es genügt, ihn
nicht davon abzuhalten (Prof. Dr. Klenner)