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Danke erst mal an alle, die mir geantwortet haben. Ich finde den Meinungsaustausch sehr wichtig und auch ermutigend. @Mirabelle: Der Kindesvater wohnt 150 km weit weg, insofern stellt sich die Frage nach einer gemeinsamen Betreuung nicht. @haSch: Der Vater hatte und hat regelmäßigen Umgang: alle 14 Tage die Wochenenden und regelmäßig die Hälfte aller anfallenden Ferien im Schuljahr. Ich bin selbst ein Scheidungskind und durfte keinen Kontakt zu meinem Vater haben, deswegen steht für mich ein funktionierendes Umgangsrecht an allererster Stelle. Wir treffen usn sogar auf der halben Strecke, um zu vermeiden, dass er die Kinder wg. chronischen Geld- und daher auch Benzinmangels nicht holt.Ich dachte immer, ich hätte alles nur erdenkliche getan, damit meine Kinder ihren Vater sehen können, auch auf einen Teil des Unterhalts verzichtet, damit er in der Lage ist, sie zu holen. Ich glaube nicht, dass ich durch diesen Verzicht den Kindern geschadet habe. Im Gegenteil: hätte ich den vollen Unterhalt eingefordert und ihn noch allein auf den Benzinkosten sitzen gelassen, wäre der Kontakt schon längst abgerissen, da ihm sein persönliches Wohlergehen viel wichtiger ist als das der Kinder.
Gruß
Reni