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Hallo Secondwomen,
der Jugendbeamte hat mir nicht verboten, auf die Kinder meines LG aufzupassen. Die Ex hat mir dies verboten, da ich ihre Kinder angeblich körperlich züchtige und die Kinder Angst vor mir haben.
Das kam vielleicht in meinem Beitrag falsch rüber.
Der Jugendbeamte hat uns lediglich gesagt, das jeder Elternteil ein Recht darauf hat, zu erfahren, wer die Kinder betreut und das sie, wie in unserem Fall, die Betreuung der Kinder selbst übernehmen kann, sollte ihr die betreuende Person nicht zusagen.
Ich schlage mich auch ehrlich gesagt nicht um die Betreuung seiner Kinder, so kann mir zumindest keine körperliche Mißhandlung mehr vorgeworfen werden.
Liebe Grüße
Lotti