Beitrag 77 von 370 (21%) | Anfang zurück weiter Ende |
|
Hallo Lotti,
danke für die Info, das ist natürlich eine heftige Anschuldigung von seiten der Ex... :-(
Trotzdem war ich bisher davon ausgegangen, dass auch die alleinsorgeberechtigte Mutter nicht darüber bestimmen darf, wer kurzzeitig das Kind an den Umgangstagen des Vaters betreut, sofern es nicht dem Kindeswohl schadet. Das müsste sie dann ggf. beweisen. Aber nach der Gerichtsverhandlung meines LG werde ich schlauer sein :-/
Dir noch alles Gute und möglichst keinen weiteren Stress mit der "Kreativität" der Neuen Deines Ex ;-(
LG,
secondwoman