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Hallo Stückchen,
gilt nicht nur für die Rechtsschutzversicherungen, gilt auch für Hausrats- und
Haftpflichtversicherungen, wenn die Partner eine gemeinsame Wohnung haben. Es braucht
also nur einer der Partner eine Versicherung abschließen.
Gruß
Ingrid
Von: suessstueck [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Mittwoch, 20. August 2008 19:44
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Meinungsaustausch Erst- und Zweitfrauen
Betreff: [Zweitfamilienforum] Gemeinsame Rechtschutzversicherung
Hallo zusammen,
ich wollte mal eine Nachricht einstellen, die vielleicht für den Ein oder Anderen von
Euch interessant sein könnte. Mein Lebensgefährte ist Rechtschutzversichert, damit ist
theoretisch seine Exe, weil Familienversciherung, kostenlos mitversichert. Er hat damals
nach der Trennung mit seiner Versicherung gesprochen und die haben zugestimmt mich als
LG mit in den Versicherungsschutz zu nehmen.
Auf Grund eines Ärgernisses mit einer dortigen Sachbearbeiterin letzte Woche haben wir
uns das heute nochmals schriftlich bestätigen lassen und dabei erfahren, dass dies sogar
eine Anweisung des Vorstandes ist, dass es Versicherungsnehmern ermöglicht,
Lebensgefährten-innen wie Ehepartner mitzuversichern, auch, wenn eine Scheidung wie in
unserem Fall seit 2,5 Jahren anhängig aber nicht abgeschlossen ist.
Die Versicherung ist übrigens die ARAG.
Gruß
´stueck
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