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Hallöchen,
bei uns war es damals gewesen, dass die (unsrige) Versicherung gesagt hat, dass der
Haushalt der „Nochehefrau“ nicht mitversichert ist, da sie ja in einem extra Haushalt
lebt. Es war nur ich mitversichert, weil ich mit meinem LG (jetzigen Ehemann) eine
Haushaltsgemeinschaft gebildet hatte.
Ich wäre mir nicht grundsätzlich sicher, dass die Noch-Ehefrau, die in einem anderen
Haushalt mit den Kindern lebt, in der Hausratsversicherung des Noch-Ehemannes
mitversichert ist.
Man müsste dann ja auch die Versicherungssumme erhöhen, da zwei Haushalte meist mehr
versichertes Gut (2 Waschmaschinen, 2 Herde, 2 Schlafzimmer usw.) haben.
Bei der Haftpflicht dürfte es ähnlich sein - wobei u. U. die Kinder beim Vater weiter
versichert sind. Die Ex meines Mannes hat damals diese Versicherung vom Sozialamt
bezahlt bekommen.
Bei der Rechtschutzversicherung (eine andere Versicherungsgesellschaft als die ARAG) war
damals die „Noch“ auch draußen.
Gruß
Ingrid
Von: suessstueck [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Donnerstag, 21. August 2008 14:00
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Meinungsaustausch Erst- und Zweitfrauen
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Gemeinsame Hausrats- und Haftpflichtversicherung
Hallo Du,
ja klar, das besondere ist in meinem Beispiel aber, dass es noch eine ungeschiedene
Ehefrau zusätzlich zu mir gibt, weil die Scheidung noch nicht durch ist. Neu ist wohl,
dass es auch dann geht, denn normalerweise ist ja der Ehepartner mitversichert.
Gruß
´stueck
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