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Hallo Katrin,
da lausche ich mit großen Ohren.
Unser Anwalt hat mitte 2003 die gleiche Aussage gemacht.
Die jüngste meines LG wird im Juni 2005 12 Jahre alt.
Als wir mal beim Anwalt waren,(wir wollten mal den § 1579 vorbringen) sagte dieser zum uns, wir sollen uns mal gedulden, bis die Jüngste 12 ist, dannach würde der Unterhalt für Madamm sowieso wegfallen.
und nun bin ich auf Informationen gespannt !
Unsere EXE stresst jetzt schon rum, da sie ab 01.01.05 AlgII bezieht.
lg
Hauptnebenfrau