Beitrag 229 von 370 (62%) | Anfang zurück weiter Ende |
|
Hallo Kathrin,
dann müsste ein Mann, der ein Jahr lang mit einer Frau verheiratet gewesen ist, gerade mal ein Jahr lang Unterhalt bezahlen - obwohl gerade ein Baby auf die Welt gekommen ist. Ist leider nur ein Gerücht dass man so lange Unterhalt bezahlt wie man verheiratet ist.
Die Dauer der Unterhaltszahlungen hängt von der Bedürftigkeit ab. Eine Mutter ist bedürftig weil sie beispielsweise das Kind betreut und deswegen nicht arbeiten kann (meint der Gesetzgeber und die Richter - ist nicht meine Meinung). Je nach OLG-Bezirk braucht eine Mutter gar nicht arbeiten so lange das Kind nicht mindestens 12 (oder in anderen Bezirken 14 Jahre) alt ist. Danach muß sie, meist bis zum 14. bzw. dann 16. Geburtstag des Kindes lediglich eine Teilzeitstelle annehmen.
Wegfallen tut ein Unterhalt an die Ex automatisch auch nicht. Wenn sich Dein LG darauf verläßt ist er irgendwann in den A.... gekniffen. Selbst wenn das Kind volljährig ist und er bis dahin keine Abänderungsklage gemacht hat, zahlt er weiter bzw. kann die Ex pfänden.
Die Unterhaltspflicht gegenüber einen ehemaligen Ehegatten ist ausserdem nicht nur am Kind festgemacht.
Bedürftig ist ein Exehegatte auch dann, wenn er seine Leben nicht selbst bestreiten kann. Also krank ist, Sozialhilfe bezieht usw. Immer wieder kommt die Unterhaltspflicht für den Exehepartner auf.
Zeitlich begrenzen ging mal mit den Eheverträgen. Ist aber heutzutage nicht mehr so einfach möglich.
Gruß
Ingrid
----- Original Message -----
From: D038866
Sent: Monday, August 30, 2004 8:53 AM
Subject: [Zweitfrauen-Forum] Kann mir jemand weiterhelfen?
Hallo Zusammen,
ich lebe seit zwei Jahren mit einem geschiedenen Mann, der aus erster Ehe eine 10jährige Tochter hat, zusammen. Er war mit der Ex sieben Jahre verheiratet und zahlt seit der Scheidung an sie Unterhalt(aktuell 7 Jahre zahlt er Ehegattenunterhalt). Die Ex arbeitet halbtags. Ich habe gehört, dass man den Ehegattenunterhalt zeitlich begrenzen kann... angeblich auf die Dauer der Ehe. Mein Freund verdient in den unteren Grenzen und uns wurde gesagt, dass bei der nächsten Berechnung des Unterhalts (wenn die Tochter 12 Jahre wird) wird der Unterhalt für die Ehefrau automatich wegfallen. Ab einem bestimmten Alter kann man von der Ex angeblich verlangen, dass sie eine Vollzeitstelle annimmt, da eine dauerhafte Betreuung für das Kind nicht mehr erforderlich ist. Weiss jemand von Euch, ob ein Körnchen Wahrheit daran ist, dass man den Ehegattenunterhalt zeitlich begrenzen kann?
Viele Grüße
Kathrin