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Hallo Kathrin,
kannst immer anrufen, nur nicht am ersten Donnerstag im Monat, da ist Treffen vom VafK in Nürnberg und ich fahre immer dahin. Dieser Donnerstag ist wieder der erste im Monat. Ruf einfach an einem anderen Tag an, bis ca. 22.00 Uhr gehe ich ans Telefon.
Gruß
Ingrid
----- Original Message -----
From: D038866
Sent: Tuesday, August 31, 2004 4:50 PM
Subject: [Zweitfrauen-Forum] Re: Kann mir jemand weiterhelfen?
Hallo Ingrid,
können wir mal telefonieren? Ich bin die Woche über immer geschäftlich unterwegs. Würde aber Donnerstag abend zu Hause sein.(gegen 19 Uhr) Hast du vielleicht Zeit an diesem Abend??
Grüsse
Kathrin
-----Original Message-----
From: Schumacher
To: Walther, Kathrin
Sent: 31.08.2004 14:45
Subject: [Zweitfrauen-Forum] Re: Kann mir jemand weiterhelfen?
Ach Kathrin,
ich seh das doch genauso wie Du, nur die Gerichte und Gesetze sehen das
anders. Die Dauerbetreuung wird bei den unterschiedlichen Gerichten
unterschiedlich gehandhabt. Die Ex meines Mannes durfte dauerbetreuen
bis der Junge 14 Jahre alt war. Versuch doch mal die HP des für die Ex
zuständigen Oberlandesgerichtes zu finden. Manche Oberlandesgerichte
haben eigene "Leitlinien" deffiniert. Dort steht meist drin, wie es bei
Eueren OLG ist bzw. sein sollte (haben wir nämlich auch schon anders
erlebt als es in den Leitlinien stand).
Wie ich mit der Geschichte meines Bruders erzählt habe, gilt die
Unterhaltspflicht auch umgekehrt - manchmal muß ein Leben lang auch die
Frau bezahlen.
Kinder sind gleich berechtigt. Also der Betrag der über den Selbstbehalt
des Mannes (wenn Ehegattenunterhalt aussen vor bleibt) wird auf alle
Kinder nach dem Alter gleichmässig verteilt - egal aus welcher Beziehung
und ob ehelich oder unehelich.
Das Problem liegt nicht (nur) dort. Angenommen Dein Mann müßte der Ex
und einem Kind Unterhalt bezahlen. Jetzt bekommt Ihr zusammen ein
weiteres Kind. Durch das zusätzliche Kind verschieben sich zwar die
Unterhaltsbeträge, aber der Betrag der über den Bedarf der beiden Kinder
hinaus beim Vater vorhanden ist, den bekommst nicht Du mit dem kleinen
Baby, dass den höheren Betreuungsbedarf hat, nein den bekommt die
Exfrau, auch wenn das Kind schon 10 Jahre oder älter ist.
Die Gesetzgebung geht davon aus, dass ja die zweite Frau wußte, dass der
Mann an die erste Frau unterhaltspflichtig ist. Nur ob das Baby wußte,
dass seine Mama arbeiten gehen muß und es dadurch in einer Kinderkrippe
verwahrt wird, statt von der Mama (die ja nur die Zweitfrau ist)
dauerbetreut zu werden??
Wenn Mama (die erste) dann trotzdem halbtags arbeitet, darf sie den
größten Teil ihres Einkommens ohne Anrechnung auf den Unterhaltsanspruch
des Mannes behalten, da sie ja dann eine sogenannte "überobligatorische"
Tätigkeit ausübt.
Alles kann noch viel hahnebüchener werden. Ich kenne tatsächlich einen
Fall, da leben die Kinder aus der ersten Beziehung des Mannes im
Haushalt des Vaters und seiner Zweitfrau. Weil die Erstfrau weniger
verdient als ihr Erstmann, muß dieser laut (vomOLG bestätigten) Urteil
an sie einen sogenannten "Aufstockungsunterhalt" bezahlen. Ist kein
Witz, ich kann Dich mit dieser Zweitfrau zusammenbringen.
Der Rechtsanwalt von Euch handelt ziemlich leichtfertigt. Unsere Anwälte
sagen da was anderes - zumindest sagen sie dazu, dass es so sein SOLLTE
aber garantiert nicht so, dass es so IST. Er hat es leicht, wenn die
Richter anders entscheiden als er prognostiziert sagt er halt, dumm
gelaufen und stellt die Rechnung die Papa bezahlen darf. Damit ist aber
bei Papa nicht alles gelaufen, er zahlt weiter an Mama - ziemlich lange
Es gibt einen Spruch, den ich zuerst von einem Anwalt hörte, den jeder
beherzigen muß: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.
Recht haben und Recht bekommen ist auch zweierlei.
Gruß
Ingrid
----- Original Message -----
From: D038866
Sent: Tuesday, August 31, 2004 12:50 PM
Subject: [Zweitfrauen-Forum] Re: Kann mir jemand weiterhelfen?
Hallo Ingrid,
was heißt Bedürftigkeit? Wenn die Ex halbtags in der Sparkasse arbeitet,
kann man wohl davon ausgehen, dass ihren Unterhalt selber aufbringt.
Heißt in Deutschland bedürftig, wenn man keinen Urlaub in der Türkei
machen kann? Des Weiteren sage ich mal, kann man wohl erwarten, dass man
bei einem 12 jährigen Kind keine Dauerbetreuung mehr benötigt und die Ex
dann wieder Vollzeit arbeiten geht. Ich habe die Info vom REchtsanwalt,
dass bei einem 12 jährigen Kind keine Dauerbetreung mehr nötig und wenn
der Exmann auch schon die Länge der Ehe den Unterhalt bezahlt hat, die
Exfrau nicht mehr Bedürftigkeit drängen kann. Des Weiteren wird bei
einer Neuheirat mit neuen Kindern der Unterhalt der neuen kinder auch
mitberücksichtigt und wenn der Mann schon wenig verdient, bleibt für die
Ex halt nicht sübrig. Oder irre da? Die Kinder sind ja laut Jugendamt
gleichgestellt.
Eigentlich sollte bei der Scheidung es so sei, dass beide wieder für
ihren eigenen Unterhalt sorgen sollten. Es wäre ja fatal, wenn durch
eine Heirat der Mann sein Lebenlang seiner Exfrau unterhaltspflichtig
ist. Das kann ich mir nicht vorstellen.
Grüsse
Kathrin
-----Original Message-----
From: Schumacher
To: Walther, Kathrin
Sent: 30.08.2004 23:55
Subject: [Zweitfrauen-Forum] Re: Kann mir jemand weiterhelfen?
Hallöle,
ich habe der Katrin ja schon etwas dazu geschrieben. Schieß den Anwalt
in den Wind oder besser noch, laß Dir diese Aussagen schriftlich geben.
Wenns nicht stimmt (was es ja nicht tut), darf er dann im Zuge der
Anwaltshaftung die Kosten tragen.
Unterhaltspflichtig ist man ein Leben lang für die Exgatten, wenn dieser
nicht zwischenzeitlich geheiratet hat.
Hier eine wahre Geschichte:
Ich habe einen Bruder der schwer alkoholsüchtig ist. Er lebt im Haushalt
unserer Mutter die nur eine mäßige Witwenrente bezieht. Da mein Bruder
vor seinen krankheitsbedingten Ausfall selbstständig gewesen ist,
bekommt er kein Arbeitslosengeld. Meine Mutter hat ihn mit Lebensmitteln
versorgt und ihm die Krankenkasse bezahlt.
Das mit dem Naturalunterhalt mag ja noch angehen, aber die Krankenkasse
verschlang ein Viertel der Rente meiner Mutter. Als mein Bruder mal fünf
halbwegs lichte Momente hatte, hab ich ihn eingepackt und zum Sozialamt
gefahren.
Das erste was der Sachbearbeiter dort fragte war, wieviel Einkommen die
Eltern haben. Die Unterlagen meiner Mutter hatten wir dabei und aus
denen war ersichtlich, dass nichts zu holen ist.
Das zweite war, dass er fragte, ob mein Bruder verheiratet sei.
Die Antwort war, dass er seit etwa 18 Jahren geschieden ist und KEINE
Kinder hat.
Der Sachbearbeiter wollte dann die Adresse der Exfrau. Mein Einwand,
dass die beiden ja schon 18 Jahre , evtl. sogar 20 Jahre geschieden
sind, wischte er mit der Bemerkung vom Tisch, dass der letzte (auch
geschiedene) Ehepartner für den Unterhalt auf immer haftet.
Mein Bruder wurde aufgefordert, den Namen und die letzte bekannte
Adresse der Exfrau an das Sozialamt weiterzureichen.
Die Scheidung erfolgte damals einvernehmlich und ohne Streit. Inzwischen
war die Frau schon noch zweimal geschieden gewesen und mein Bruder wußte
nicht mal ihren Nachnamen. Er wollte auch nicht, dass sie für ihn zahlen
muß, da er seiner Exfrau nie was schlechtes wollte.
Gott sei Dank, fanden wir in seinen Unterlagen noch eine Kopie des
Scheidungsurteils. Dort stand tatsächlich (wird man heute kaum mehr in
einem Urteil mehr finden), dass Beide gegenseitig auf Unterhalt
verzichten.
Dieses Urteil haben wir dann beim Sozialamt eingereicht. Mein Bruder
bekam Sozialhilfe. Ich halte es trotzdem für möglich, dass das Sozialamt
trotz dieses Urteils auf meine Exschwägerin zugegangen ist.
Was glaubt Ihr wie entsetzt ich alles verfolgt habe. Hoffentlich hast Du
die Aussage des Anwaltes schriftlich, damit er für seinen Quatsch haften
kann, wenn Deinem LG nur der § 1579 BGB hätte retten können.
Bis jetzt fehlen ja auch Erfahrungen, wie es beim ALG II werden wird. Es
wurde ja mit der Sozialhilfe zusammengelegt. Es ist nicht ganz
auszuschließen, dass wie bei der Sozialhilfe auch der ALG II-Empfänger
erst andere Zahlungspflichtige (Eltern, Exehegatten, Kinder) zur Zahlung
heranziehen soll.
Vielleicht stellt jemand mal eine Anfrage beim entsprechenden
Ministerium. Die Adresse ist in der Rubrik Hartz IV (siehe Ankündigung)
hinterlegt. Ich kann diese Anfrage schlecht stellen, da ich schon mal in
anderer Sache mit denen Kontakt hatte.
Ach ja, der § 1579 BGB oder ein gerichtlicher Vergleich sind
wahrscheinlich die einzigen Möglichkeiten um vom Unterhalt wegzukommen.
Gerichtliche Vergleiche mit Null-Unterhalt gibt es aber höchst selten,
da die Richter davon ausgehen, dass ja jeder mal in Not geraden kann und
dann auf Unterhalt angewiesen ist.
Mein Mann hat so eine Rarität bekommen. Die Ex hat sich einen § 1579 BGB
eingefangen. Wegen der Kinderbetreuung bekam sie weiter einen
sogenannten Notunterhalt. Als das jüngste Kind 14 Jahre alt wurde (ist
OLG-Bezirk Köln) und sie keine weiteren Kinder mehr betreuen mußte,
beantragte mein Mann mit einer Abänderungsklage den Wegfall des
Ehegattenunterhaltes.
Da sie selbst nicht genug verdiente, gab ihr der Amtsrichter weiterhin
den Notunterhalt von 1.100,-- DM. Mein Mann ging dann vor das OLG. Dort
wurde dann, wegen des § 1579 BGB der Vergleich (Richter haben diesen
durchgedrückt) geschlossen, dass mein Mann an die Ex noch DM 600,--
monatlich bezahlt (den Rest kann sie halbtags verdienen) bis der Junge
16 Jahre alt ist. Danach bekommt sie nie mehr Unterhalt. Mein Mann ging
auf diesen Vergleich ein, weil er damit das Licht am Ende des Tunnels
sah. Die Ex wurde von den Richtern gedrängt, dass sie diesen Vergleich
annimmt. Sie hat es gemacht und prompt nach dem 16. Geburtstag des
Kindes Sozialhilfe benötigt. Sozialhilfe hat den Vergleich gesehen und
hat sich leicht brummend zurückgezogen.
Gruß
Ingrid
----- Original Message -----
From: Hauptnebenfrau
Sent: Monday, August 30, 2004 10:12 AM
Subject: [Zweitfrauen-Forum] Re: Kann mir jemand weiterhelfen?
Hallo Katrin,
da lausche ich mit großen Ohren.
Unser Anwalt hat mitte 2003 die gleiche Aussage gemacht.
Die jüngste meines LG wird im Juni 2005 12 Jahre alt.
Als wir mal beim Anwalt waren,(wir wollten mal den § 1579 vorbringen)
sagte dieser zum uns, wir sollen uns mal gedulden, bis die Jüngste 12
ist, dannach würde der Unterhalt für Madamm sowieso wegfallen.
und nun bin ich auf Informationen gespannt !
Unsere EXE stresst jetzt schon rum, da sie ab 01.01.05 AlgII bezieht.
lg
Hauptnebenfrau