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Hallo Ingo,
schau mal hier: Beschluss des OLG Stuttgart vom 26.07.2000 zum AZ: 17 UF 99/00 - Leitsatz: Die Wohlverhaltenspflicht aus § 1684 Abs. 2 S. 1 BGB beinhaltet auch die Verpflichtung der Eltern, zur Ermöglichung eines regelmäßigen Umgangskontakts eine Therapie zu machen.
LG
Biene1