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hmmmmm, um Dir schnell zu antworte: er hat ein Recht darauf zu erfahren, wie es dem Kind geht (ohne Sorgerecht), aber die Auskünfte sollte und müsste die Mutter geben. Gegebenenfalls muss er die Auskunft, bzw. das Recht sich Auskünfte wegen der mangelhaften elterlichen Kommunikation einklagen.
§ 1686 Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Über Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht.
Wobei hier das Jugendamt vorerst mal helfen sollte, und ein Elterngespräch moderieren könnte. Eine mangelhafte elterliche Kommunikation ist ein latente Form der Kindeswohlgefährdung.
Wenn es dem Junge so dreckig geht - wie auch immer sich das äußert, kann der Vater auf alle Fälle zum Jugendamt - ohne, dass die Mutter etwas davon weiß - und sich beraten undhelfen lassen. Jeder Elternteil, ob sorgeberechtig oder nicht, hat das Recht auf Beratung und das Jugendamt ist dazu verplfichtet. Nicht abwimmeln lassen! Das kannst Du Dir unter Kinder- und Jugendhilfegesetz, sprich SGB VIII von § 1 - 36 mal genauer anschauen. Wobei ab § 27 interessant für die Hilfen für das Kind sind. Falls Du Fragen zur Interpretation hast, kann ich Dir helfen. An unserer FH ist das SGB VIII das Steckenpferd der Dozenten ;-)
Wenn gewichtige Anhaltspunkte auf eine Kindeswohlgefährdung bekannt werden, kann das Jugendamt mittels verschiedener Methoden zur Abwendung der Gefährdung eingreifen oder Hilfen zur Erziehung einsetzen. Und hier liegt in der Elternstreitigkeit schon eine Gefährdung vor!
Es muss klar sein, wie sich die Verhaltensprobleme äußern, es muss belegbar sein, dass die Mutter nich Willens ist, die Probleme des Kindes abzuwenden... dann kann man für das Kind eine Erziehungsbeistandschaft einrichten, eine Sozialpädagogische Familienhilfe "beantragen" (deshalb in " ,weil das Jugendamt die Hilfe ansetzen kann, auch wenn einer das nicht unbedingt will, es aber nötig ist!) und andere Sachen anstellen.
Vielleicht solltet Ihr auch - so wie es sich anhört - darüber nachdenken wieder eine gemeinsame Sorge zu begründen, um der Mutter zu signalisieren, dass sie nicht mit allen Problemen alleine dasteht und auch nicht einfach machen kann was sie will. Sie scheint mir ganz schön überfordert bis hilflos und reagiert deswegen so böse. Sind oft Anzeichen dafür.
Hier noch drei Links, die Hilfreich sein könnten:
http://www.bundesrecht.juris.de/sgb_8/index.html
http://www.vafk.de/bremen/kevin-web/Kunkel_rechtl_psych_Dimensionen.pdf
http://www.verwaltungmodern.de/author/pkunkel/
ich hoffe, ich überfordere nicht!
Nur, um so mehr Infos Ihr habt, desto besser wisst Ihr, in welche Richtung Ihr agieren könnt.
Es kommen bestimmt noch Anregungen von anderen "Zweitfrauen"
Lieben Gruß
Pia
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Pia Beck
Diplom Sozialarbeiterin (FH) i.A.
Diplom Sozialpädagogin (FH) i.A.
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