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...für den Fall von OPs gilt sicher §1687b (2) BGB. Bei Gefahr im Verzug kannst du auch allein für dein Kind entscheiden.
Wozu also die Änderung des Sorgerechtes? Studier erst einmal die Gesetze und deine Rechte bevor du Änderungen durchführst, die keine relevanten Verbesserungen mit sich bringen.
Den Vorschlag von Ingrid finde ich gut.
I.Nawrath